Bleser/Klöckner: Vernunft hat sich durchgesetzt
Berlin (ots)
Zum Ergebnis der Verhandlungen im Agrarministerrat zur EU-Weinmarktreform erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Union begrüßt das in Brüssel erzielte Verhandlungsergebnis zur Reform der europäischen Weinmarktordnung. Nur durch den engen Schulterschluss zwischen den Abgeordneten des Bundestag und des Europäischen Parlamentes sowie der deutschen Weinwirtschaft war es möglich, einen für den Weinbau in Deutschland annehmbares Verhandlungsergebnis zu erzielen. Bereits Anfang September hatte die Unionsfraktion anlässlich eines auf Anregung ihres Vorsitzenden, Volker Kauder MdB, durchgeführten Weinkongresses die wesentlichen Verhandlungspunkte herausgestellt.
Das Ergebnis sieht vor, dass die in Deutschland und anderen nordeuropäischen Ländern traditionelle Saccharoseanreicherung mit Einschränkungen erlaubt bleibt. Die Kommission ist von ihrer Forderung abgerückt, die Anreicherung ganz zu verbieten. Auch wenn sich Deutschland hier nicht in vollem Umfang durchsetzen konnte, ist dies ein großer Erfolg. Der zentralen deutschen Forderung nach Erhalt der traditionellen Weinbereitungsverfahren wurde Rechnung getragen. Alles andere hätte die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Deutschland erheblich verschlechtert. Die Anreicherung muss wie bisher nicht auf dem Etikett vermerkt werden.
Des Weiteren werden die Subventionen zur Beseitigung von Überschüssen, v.a. in Südeuropa zeitlich befristet. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt, denn die Destillationsmaßnahmen belasten den EU-Haushalt in erheblichen Umfang. Die Mittel können nun in nationale Programme zur Verbesserung der Strukturen und zur Absatzförderung und damit zur Verbesserung der Marktchancen des deutschen Weinbaus eingesetzt werden.
Unser Dank gilt ausdrücklich der Verhandlungsführung von Bundesminister Seehofer. Er hat letztlich erreicht, dass die Verhandlungen zur Reform der EU-Weinmarktordnung nicht mit einem Kompromiss geendet haben, der dem Ziel der Gesamtreform, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft zu verbessern, nicht gerecht geworden wäre. Auch wenn die Details der Einigung noch einer eingehenden Prüfung unterzogen werden müssen, ist unserer Einschätzung nach ein guter Kompromiss für die Winzerinnen und Winzer in Deutschland gefunden und der Erhalt der deutschen Weinkultur gesichert worden.
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