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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl: Notwendige Abschiebungen durchsetzen

Berlin (ots)

Anlässlich des brutalen Überfalls auf einen Rentner
in der Münchener U-Bahn erklärt der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Unabhängig von der Diskussion um die Anwendung des 
Jugendstrafrechts muss es möglich sein, dass ein unbelehrbarer 
nichtdeutscher Serienstraftäter aus Deutschland abgeschoben werden 
kann, noch bevor er hier einen Mord begehen kann.
Hierfür hat die Union eine wichtige Rechtsänderung bewirkt: Vor 
der Gesetzesänderung im August 2007 war eine Ausweisung 
schwerstkrimineller Serienstraftäter aus Deutschland kaum möglich, 
weil für diesen Personenkreis ein besonderer Ausweisungsschutz galt. 
Die ins Aufenthaltsgesetz eingeführte abgeschwächte "Mehmet-Klausel" 
beendet diesen unhaltbaren Zustand zumindest für heranwachsende 
Serienstraftäter. Leider war eine Einbeziehung von 
schwerstkriminellen Jugendlichen mit der SPD nicht durchsetzbar. Die 
Folge ist, dass Minderjährige auch weiterhin Serienstraftaten begehen
können und dabei kaum Gefahr laufen, ausgewiesen zu werden.
Eine Abschiebung, evtl. nach Verbüßung einer Mindesthaftzeit, hat 
eine abschreckende Wirkung wie keine andere Strafe. Dies beweist 
nicht zuletzt der "Mehmet-Effekt" in den Jahren 1998 und 1999. Die 
öffentliche Debatte um die Abschiebung hatte gefährdete Jugendliche 
diszipliniert und die Eltern sensibilisiert, ihren Erziehungsauftrag 
konsequenter wahrzunehmen. Im Münchner Polizei-Report 1999 heißt es 
wörtlich: "Spürbar hielten sich potentielle Täter von Straftaten 
zurück."
Auch für einen EU-Bürger kommt eine Ausweisung in Betracht, wenn 
eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung von ihm ausgeht.
Sogar für minderjährige EU-Bürger besteht zumindest rechtlich die 
Möglichkeit der Ausweisung, wenn zwingende Gründe der öffentlichen 
Sicherheit dafür sprechen. Dies ist der Fall bei einer Verurteilung 
zu mindestens fünf Jahren Haft. Insbesondere wenn Täter Einsicht und 
Reue fehlen lassen, muss der Schutz der Bevölkerung den Vorrang vor 
allen sozialpädagogischen Erwägungen haben.
Bei den beiden Münchner U-Bahn-Schlägern ist genau zu prüfen, ob 
die Justiz auf die bisherige kriminelle Karriere angemessen reagiert 
hat. Daran wird sich die Frage anschließen, ob die Landeshauptstadt 
München unter dem gegebenen ausländerrechtlichen Rahmen eine 
Ausweisung hätte verhängen können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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