Gehb: Klarer Kurs im Jugendstrafrecht
Berlin (ots)
Zur aktuellen Debatte zum Jugendstrafrecht und dem "Sechs-Punkte-Plan" des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Volljährige Straftäter im Alter von 18-21 endlich und ausnahmslos wie Erwachsene und nicht wie minderjährige Jugendliche zu bestrafen ist eine alte Forderung der Union. Der rechtspolitische Sprecher hat dies - neben einer Erweiterung des bisherigen Sanktionenkatalogs - seit Jahren nicht nur in zahlreichen Fachbeiträgen (s. Deutsche Richterzeitung und Zentralblatt für Jugendrecht 2004) stets beharrlich gefordert, sondern dies auch 2005 als eines der wesentlichen rechtspolitischen Anliegen der Union in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Diese Klarheit im Strafrecht zwischen minderjährigen Jugendlichen und volljährigen Erwachsen ist an der Unnachgiebigkeit der SPD gescheitert.
Die Berechtigung dieser alten Forderung ist seit damals nicht geringer geworden, im Gegenteil: Häufigkeit und Schwere der gerade von dieser Altersgruppe begangenen Straftaten haben gegenüber früher noch signifikant zugenommen. Die heute noch regelmäßige Anwendung von Jugendstrafrecht für sogenannte Heranwachsende ist anachronistisch und stellt die Lebenswirklichkeit auf den Kopf. Die einschlägige Vorschritt des Jugendgerichtsgesetzes für Straftäter von 18-21 ist nur aus der Zeit ihrer Schaffung zu verstehen, als die Volljährigkeit erst mit 21 begann und in der die Delikte dieser Altersgruppe eher im Kohlenklau und dem Frisieren eines Mopeds bestanden. Kaum jemand kann verstehen, dass ein volljähriger 18-Jähriger seinen Wehrdienst leisten muss, Autofahren darf, zivilrechtliche Geschäfte aller Art tätigen und auch Bundestagsabgeordneter werden darf - nur als Mörder, schwerer Körperverletzer, Räuber und Vergewaltiger soll er in der Regel wie ein minderjähriger 14-järigiger Ladendieb behandelt werden. Die Zeiten haben sich radikal verändert, und nur im Jugendstrafrecht soll die Zeit stehen bleiben?
Wenn eine große Anzahl schwerer Straftaten gerade in Wahlkampfzeiten die Berechtigung nach einer seit langem geforderten Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 105 JGG) eindrücklich unter Beweis stellt, dann wäre es geradezu undemokratisch, dieses Thema im Wahlkampf auszublenden. Landtags- wie Bundestagswahlen sind eine gute Gelegenheit, das Volk anstatt einer Koalitionsrunde über diese gesellschaftspolitische Kernfrage entscheiden zu lassen. Das ist nicht populistisch, sondern nur demokratisch.
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