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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Götz: Betriebsunfall nicht zum Regelfall erklären

Berlin (ots)

Angesichts der anhaltenden Diskussion über die
Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II erklärt 
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 sollte von
allen Beteiligten als Chance begriffen werden. Jetzt gilt es, 
vorhandene organisatorische Defizite zu bereinigen und die Umsetzung 
der Ziele der Arbeitsmarktreform Hartz IV dauerhaft zu verbessern.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch zwei getrennte Behörden - wie 
von Teilen der SPD propagiert - würde mit dem Grundsatz der 
Leistungen aus einer Hand brechen und einen zentralen Bestandteil der
Arbeitsmarktreform in Frage stellen. Außerdem würden vielfach die 
gleichen Probleme aufgeworfen, die in den ARGEN die 
Aufgabenwahrnehmung behindern. Die 21 Kommunen, in denen 
Arbeitsagentur und Landkreis ihre Aufgaben getrennt wahrnehmen, 
wurden bisher zu Recht als "Betriebsunfälle" angesehen. Es wäre zu 
einfach, diese Ausnahmefälle nunmehr zum Vorbild bzw. zum Regelfall 
zu erklären und die Aufgabenwahrnehmung flächendeckend zu zerlegen. 
Auch bietet das Urteil des BVerfG dafür keinen Anknüpfungspunkt.
Der Blick sollte sich vielmehr nach vorne richten. Die 69 so 
genannten Optionskommunen, die die gesamten SGB II-Aufgaben 
einschließlich der Arbeitsvermittlung beispielhaft in eigener 
Trägerschaft übernommen haben, weisen in die richtige Richtung.
Wichtig ist, dass man die 3-Jahres-Frist sinnvoll nutzt und in 
enger Abstimmung mit den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit 
optimale Strukturen schafft.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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