Steinbach: Schutz vor Kriminalität ist oberstes Menschenrecht
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion um einen verbesserten Schutz vor brutalen Übergriffen Jugendlicher erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Die Debatte um einen verbesserten Schutz der Bürger vor gewaltsamen Übergriffen Jugendlicher ist überfällig. Statistiken bestätigen, dass insbesondere die Zahl der schweren Körperverletzungen in den vergangenen Jahren extrem zugenommen hat. Eine deutliche Mehrheit der Taten wird dabei von ausländischen Jugendlichen begangen. Umso unverständlicher ist der Vorwurf der SPD, die Union würde das Thema aus wahltaktischen Überlegungen instrumentalisieren. Auch und gerade in Wahlkampfzeiten ist es Aufgabe der Politik, die Probleme unserer Gesellschaft aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten.
Der Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ist das wichtigste Recht eines Menschen überhaupt. Es ist die originäre Aufgabe des Staates, rechtschaffende Bürger vor der Gewalt einer Minderheit zu schützen. Alles andere untergräbt den Grundkonsens innerhalb unserer Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund sind die Versuche der SPD, Ministerpräsident Koch in die rechte Ecke zu stellen, durchsichtig. Hessen verfügt über ein hervorragendes Netz von Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Intensivtäter. Ein erfolgreiches Projekt sind auch die so genannten "Teen Courts", bei denen jugendliche Kriminelle im Gespräch mit Gleichaltrigen ihre Taten aufarbeiten und Wiedergutmachung leisten. Nichtsdestotrotz können soziale Maßnahmen keinen Ersatz für einen konsequenten Strafvollzug sein. Nur wenn Täter die Folgen ihres Handelns sofort und mit aller Härte spüren, kann die Autorität staatlicher Strukturen greifen. Dies wird insbesondere von resozialisierten Tätern immer wieder bestätigt. Der Staat als zahnloser Tiger hat bei derartigen Jugendlichen keinen Respekt.
Die unionsgeführten Bundesländer haben im Jahre 2006 im Bundesrat ein Gesetz zur "Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz" eingebracht. Darin werden unter anderem die Einführung eines Warnschussarrestes, die grundsätzliche Ahndung von Straftaten Heranwachsender nach dem Erwachsenenstrafrecht sowie eine Erhöhung der Obergrenze für Jugendstraftaten bei schwersten Kriminalitätsdelikten auf 15 Jahre gefordert. Mit diesem Gesetzentwurf hat die Union Maßstäbe gesetzt.
Ich fordere die SPD auf, ihre überflüssige Polemik aufzugeben und auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes zu einer sachlichen Debattenkultur zurückzukehren.
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