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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Steinbach: Schutz vor Kriminalität ist oberstes Menschenrecht

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussion um einen verbesserten
Schutz vor brutalen Übergriffen Jugendlicher erklärt die Sprecherin 
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Die Debatte um einen verbesserten Schutz der Bürger vor 
gewaltsamen Übergriffen Jugendlicher ist überfällig. Statistiken 
bestätigen, dass insbesondere die Zahl der schweren 
Körperverletzungen in den vergangenen Jahren extrem zugenommen hat. 
Eine deutliche Mehrheit der Taten wird dabei von ausländischen 
Jugendlichen begangen. Umso unverständlicher ist der Vorwurf der SPD,
die Union würde das Thema aus wahltaktischen Überlegungen 
instrumentalisieren. Auch und gerade in Wahlkampfzeiten ist es 
Aufgabe der Politik, die Probleme unserer Gesellschaft aufzuzeigen 
und Lösungsvorschläge anzubieten.
Der Schutz des menschlichen Lebens und der körperlichen 
Unversehrtheit ist das wichtigste Recht eines Menschen überhaupt. Es 
ist die originäre Aufgabe des Staates, rechtschaffende Bürger vor der
Gewalt einer Minderheit zu schützen. Alles andere untergräbt den 
Grundkonsens innerhalb unserer Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund sind die Versuche der SPD, 
Ministerpräsident Koch in die rechte Ecke zu stellen, durchsichtig. 
Hessen verfügt über ein hervorragendes Netz von 
Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Intensivtäter. Ein 
erfolgreiches Projekt sind auch die so genannten "Teen Courts", bei 
denen jugendliche Kriminelle im Gespräch mit Gleichaltrigen ihre 
Taten aufarbeiten und Wiedergutmachung leisten. Nichtsdestotrotz 
können soziale Maßnahmen keinen Ersatz für einen konsequenten 
Strafvollzug sein. Nur wenn Täter die Folgen ihres Handelns sofort 
und mit aller Härte spüren, kann die Autorität staatlicher Strukturen
greifen. Dies wird insbesondere von resozialisierten Tätern immer 
wieder bestätigt. Der Staat als zahnloser Tiger hat bei derartigen 
Jugendlichen keinen Respekt.
Die unionsgeführten Bundesländer haben im Jahre 2006 im Bundesrat 
ein Gesetz zur "Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz" 
eingebracht. Darin werden unter anderem die Einführung eines 
Warnschussarrestes, die grundsätzliche Ahndung von Straftaten 
Heranwachsender nach dem Erwachsenenstrafrecht sowie eine Erhöhung 
der Obergrenze für Jugendstraftaten bei schwersten 
Kriminalitätsdelikten auf 15 Jahre gefordert. Mit diesem 
Gesetzentwurf hat die Union Maßstäbe gesetzt.
Ich fordere die SPD auf, ihre überflüssige Polemik aufzugeben und 
auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes zu einer sachlichen 
Debattenkultur zurückzukehren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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