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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bleser: Anbau ermöglichen, Forschung erleichtern

Berlin (ots)

Zum Koalitionskompromiss zur Grünen Gentechnik
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB:
Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und 
der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum 
Gentechnikgesetz ist zufrieden stellend. Erfreulich ist, dass die 
Landwirte in Deutschland nach Abschluss der parlamentarischen 
Beratungen der nächsten Wochen zur neuen Aussaat endlich auf klare 
Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zurückgreifen
können. Für genehmigte Forschungsanlagen sieht das Gesetz 
Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeiden, die
aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen haben.
Das Gesetz sieht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
ausdrücklich vor, dass sich Landwirte im Rahmen einer 
nachbarschaftlichen Vereinbarung darauf verständigen können, auch 
einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei 
Mais einzuhalten. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den 
Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) wurde vereinbart, dass 
diese Absprache auch im Standortregister einzutragen ist. Des 
Weiteren werden klare Vorgaben gemacht, wie betroffene Nachbarn über 
eine Anbauplanung von GVO-Pflanzen zu informieren sind. Diese Regeln 
stellen klar, dass es sich bei diesem Instrument nicht um ein 
"Umgehen" gesetzlicher Regelungen handelt, sondern um ein gesetzlich 
vorgesehenes Mittel der nachbarschaftlichen Absprache.
Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "ohne Gentechnik" hat sich 
die Unionsfraktion in weiten Teilen durchgesetzt. Zwar kommt es im 
Bereich der Futtermittelzusatzstoffe zu einer Anlehnung an die Praxis
bei der Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln. Dadurch können 
Lebensmittel mit "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden, auch wenn 
bei der Herstellung bestimmte gentechnisch hergestellte Zusatzstoffe 
verwendet wurden, die durch ein GVO-freies Produkt nicht ersetzt 
werden können und die nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind. 
Diese Regelung geht aber nicht so weit, wie es ursprünglich vom 
Koalitionspartner gefordert worden war. Den Ausnahmen sind klare 
Grenzen gesetzt.
Kritisch beurteilt, aber letztlich im Sinne des Gesamtkompromisses
mitgetragen wurde von der Union auch die Festlegung eines Zeitraums 
vor Herstellung eines mit "ohne Gentechnik" gekennzeichneten 
Lebensmittels, in dem kein gentechnisch verändertes Futter 
verabreicht werden darf. Vor diesem Zeitraum dürfen auch gentechnisch
veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen. Der Markt, d. h. der 
Verbraucher wird letztlich darüber entscheiden, ob er Produkte eines 
Tieres, was nur in einem Teil seines Lebens gentechnikfrei gefüttert 
wurde, als "ohne Gentechnik" akzeptieren und erwerben wird oder 
nicht.
Die Unionsfraktion steht zu diesem Kompromiss, denn er führt im 
Ergebnis zu klaren Regeln für den Anbau von Gentechnik in 
Deutschland, ohne die Koexistenz zwischen Landwirten mit oder ohne 
Gentechnik zu gefährden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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