Widmann-Mauz: Finanzierung bis 2015 gesichert - mehr Kapitaldeckung auf Dauer notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Pflege-Weiterentwicklungs-gesetz erklärt die Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Mit der geplanten Beitragssatzanhebung von 0,25 Prozent zum 1. Juli 2008 können Leistungsverbesserungen in der Pflege realisiert und gleichzeitig weitere Beitragssatz-anhebungen bis 2015 verhindert werden. Dieses ist ein wichtiger Schritt, denn die Leistungen der Pflege-versicherung sind seit deren Inkrafttreten im Jahr 1995 nicht angepasst worden. Zudem stärkt die Leistungs-anhebung insbesondere den ambulanten Sektor und entspricht damit dem Wunsch vieler Pflegebedürftigen, solange wie möglich in heimischer Umgebung gepflegt werden zu können.
Dieser erste wichtige Schritt reicht aber nicht aus, um die Pflegeversicherung auch für zukünftige Generationen finanzierbar zuhalten. Dieses wurde auch im Rahmen der gestrigen Anhörung seitens vieler Experten und der Spitzenverbände der Krankenkassen geäußert. Das umlagefinanzierte System kann auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht auf Dauer die heutigen Leistungen der Pflegeversicherung für künftige Generationen sicherstellen. Darum wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über das aktuelle Gesetzgebungs-vorhaben hinaus auch weiter, insbesondere in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Pflegeversicherung durch kapitalgestützte Elemente ergänzt wird, und somit dieser Sozialversicherungszweig langfristig erhalten bleiben kann.
Die Sicherung der Finanzierung kann nicht durch einen Finanzausgleich von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung erfolgen. Experten haben dieser Regelung nicht nur eine fehlende Verfassungskonformität bescheinigt, sie würde auch nach ca. 15 Jahren dazu führen, dass die soziale Pflegeversicherung umgekehrt Solidarleistungen an die private Pflegeversicherung leisten müsste.
Die ärztliche Versorgung in Heimen, insbesondere im Hinblick auf Facharzt-, Nacht- und Wochenendversorgung ist verbesserungsbedürftig. An dieser Stelle ist aber die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass Ärzte an Heimen angestellt werden sollen, aus Sicht der Union keine geeignete Lösung. Der Patient muss auch beim Umzug ins Heim die Möglichkeit erhalten, seinen vertrauten Hausarzt weiter zu konsultieren. Darüber hinaus ist mit einem Heimarzt auch die fachärztliche Versorgung in Heimen nicht zwangsweise zu verbessern. Auch in dieser Hinsicht haben sich der Experten deutlich gegen eine Anstellung von Ärzten und anstelle dessen für verbesserte Kooperation zwischen Ärzteschaft und Heimen ausgesprochen. Beispiele in der Praxis sprechen für eine derartige Regelung.
Angehörige von Pflegeberufen mit weiteren Kompetenzen auszustatten, wurde im Rahmen der Anhörung kontrovers diskutiert. Ob mehr Delegation oder vertiefte Kooperation und Koordinierung von ärztlichen und pflegerischen Leistungen besser geeignet sind, den Anschluss an internationale Entwicklungen zu halten, muss noch verstärkt diskutiert werden. Ausbildung und Wettbewerb in den Pflegeberufen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
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