Bernhardt/Tillmann: Große Koalition liberalisiert Berufsrecht der Steuerberater
Berlin (ots)
Anlässlich der 2/3. Lesung eines 8. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 24. Januar 2008 erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Antje Tillmann MdB:
Mit der heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Liberalisierung des Steuerberatungsgesetzes macht die Große Koalition das Berufsrecht der Steuerberater zukunftsfest und nähert dieses an entsprechende Rechtsentwicklungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer an.
In diesem Zusammenhang sind besonders hervorzuheben die Einführung des Syndikussteuerberaters, die Zulassung von Kooperationen der Steuerberater mit allen anderen freien Berufen oder etwa auch die Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Des Weiteren wird eine moderne Werberegelung für Geprüfte Buchhalter und Steuerfachwirte eingeführt und auf die Aufzählung der angebotenen Tätigkeiten im Steuerberatungsgesetz verzichtet. Künftig ist Maßstab allein das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit wird der Rechtsprechung die Möglichkeit eröffnet, Liberalisierungen entsprechend aufzugreifen.
Darüber hinaus wird für die Lohnsteuerhilfevereine der Grenzbetrag für die Beratungsbefugnis insbesondere im Hinblick auf Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung deutlich angehoben und zwar von 9.000 EUR auf 13.000 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung von 18.000 EUR auf 26.000 EUR.
Besonders erfreulich ist auch, dass es den Koalitionsfraktionen gelungen ist, hinsichtlich der Durchführung der Steuerberaterprüfung ein Modell zu entwickeln, das sowohl die Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Steuerberaterprüfung sichert als auch den Verwaltungsaufwand der Länder deutlich vermindert. Damit leistet die Große Koalition einen weiteren Beitrag zur Abbau von unnötiger Bürokratie.
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