Hüppe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zukunftsfest gestalten
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen "Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln" erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Es ist notwendig, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und zukunftssicher zu machen. Tatsache ist, dass im Jahr 2006 643.000 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen haben. Die Zahl der Leistungsempfänger wird künftig weiter steigen. Damit steigen auch die Kosten der Eingliederungshilfe.
Das bestehende Leistungsgesetz entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Politik für gesellschaftliche Teilhabe und Nachteilsausgleich. Die CDU/CSU hält auch weiter an der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fest, das Leistungsgesetz gemeinsam mit Ländern, Kommunen und den Betroffenen und ihren Verbänden, zu reformieren.
Vorrang muss die ambulante Eingliederungshilfe haben. Zum einen nicht nur, weil sie meistens kostengünstiger ist, sondern weil Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe unserem Anspruch für mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen entspricht. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen muss berücksichtigt werden.
Forderungen, das Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderungen oder ihrer Angehöriger stärker heranzuziehen, sind unhaltbar und leistungshemmend. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in erster Linie Nachteilsausgleich und nicht Fürsorge.
Ein weiteres Problem, dass bei der Reform des Leistungsgesetzes aufgegriffen werden muss, ist die Zersplitterung der Kostenträgerlandschaft für die verschiedenen Leistungen der Behindertenhilfe. Oft scheitert vernünftige Hilfe für Betroffene nicht an den Rechtsansprüchen, sondern daran, dass die Träger sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben.
Für die CDU/CSU ist klar, dass allein eine Umverteilung der Kosten zu Lasten des Bundes bei der Diskussion der Kostenfrage, keine Lösung darstellt.
Die sogenannten "Gemeinsame Servicestellen" in der jetzigen Form haben sich in vielen Fällen nicht bewährt. Hier besteht Handlungsbedarf.
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