Götz: Leistungsfähigkeit als Hauptkriterium
Berlin (ots)
Zur anhaltenden Diskussion über die notwendige Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 stellen die im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV ins Leben gerufenen ARGEN eine verfassungswidrige Mischverwaltung dar.
Wir haben bis 2010 die Chance, vorhandene organisatorische Defizite zu bereinigen und die Umsetzung der Reformziele dauerhaft zu verbessern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber dabei den verfassungsgewollten prinzipiellen Vorrang einer dezentralen, also gemeindlichen, vor einer zentral und damit staatlich determinierten Aufgabenwahrnehmung berücksichtigen.
Alle zur Diskussion vorliegenden Trägerschaftsmodelle werden von Finanzierungsfragen überschattet. Einige Akteure und Verbände beginnen auf der Basis von finanziellen und politischen Risiken zu argumentieren. Dahinter stehen häufig Ängste und die Sorge vor Macht- und Prestigeverlust. Einer solchen Diskussionskultur droht das eigentliche Hauptkriterium, die Leistungsfähigkeit, abhanden zu kommen. Das darf nicht sein.
Wir sind es dem Steuerzahler schuldig, zunächst das qualitativ beste Organisationsmodell für die betroffenen Menschen zu finden. Erst im zweiten Schritt gilt es, die Finanzierung dieses optimalen Trägermodells mit allen beteiligten Akteuren bestmöglich zu regeln.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell