Bleser: Anbau wird ermöglicht, Forschung erleichtert - der Verbraucher hat jetzt die Wahl
Berlin (ots)
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Grünen Gentechnik im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais birgt nach derzeitigem Wissensstand keine Gefahren für Verbraucher und Umwelt. Die Koalition hat im Rahmen der Gesetzgebung alles Menschenmögliche zur Vorsorge getan, um die Wahlfreiheit für die Verbraucher und die Koexistenz der unterschiedlichen Anbauverfahren zu ermöglichen. Erfreulich am Kompromiss ist, dass die Landwirte zur neuen Aussaat endlich klare Regeln zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen haben.
Für genehmigte Forschungsanlagen sieht das Gesetz Erleichterungen vor, die vor allem unnötige Bürokratie vermeiden, die aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit solcher Anlagen haben.
Das Gesetz sieht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vor, dass sich Landwirte im Rahmen einer nachbarschaftlichen Vereinbarung auch auf einen geringeren Abstand als die vorgesehenen 150 bzw. 300 Meter bei Mais einigen können. Für den Fall dieser zulässigen Abweichung von den Vorgaben der guten fachlichen Praxis (GFP) wird die Absprache auch im Standortregister eingetragen. Des Weiteren ist klar vorgeschrieben, wie betroffene Nachbarn über eine Anbauplanung von GV-Pflanzen zu informieren sind. Die Regeln stellen klar, dass es sich bei diesem Instrument nicht um ein Umgehen gesetzlicher Regelungen handelt, sondern um ein gesetzlich vorgesehenes Mittel der nachbarschaftlichen Absprache.
Bei den Vorschriften zur Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" hätte sich die Unionsfraktion eine konsequentere Regelung in Anlehnung an die Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln gewünscht. Danach wäre der Einsatz gentechnisch veränderter Zusatzstoffe in Futtermitteln und in der Lebensmittelherstellung nur dann erlaubt gewesen, wenn die Stoffe nicht durch ein GVO-freies Produkt ersetzt werden könnten und sie entsprechend zugelassen wären. Dies hätte die Ausnahmen klar begrenzt. Dies war jedoch mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Der Verbraucher hat jetzt die Entscheidung in der Hand, ob er diese Auslegung der Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" akzeptiert.
Die Unionsfraktion steht zu diesem Kompromiss, denn er führt im Ergebnis zu klaren Regeln für den Anbau von Gentechnik in Deutschland, ohne die Koexistenz zwischen Landwirten mit oder ohne Gentechnik zu gefährden.
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