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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Bleser/Dautzenberg/Klöckner: Verbraucherrechte bei Immobilienkrediten stärken

Berlin (ots)

Zur anhaltenden Diskussion um die Rechte der
Verbraucher bei Immobilienkrediten und im Anschluss an die Anhörung 
zum Risikobegrenzungsgesetz am 23. Januar 2008 erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB, und der Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, sowie die 
zuständigen Berichterstatter, Obmann im Finanzausschuss, Leo 
Dautzenberg MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, 
Julia Klöckner MdB:
Die Sorgen und Beschwerden der Verbraucher beim Verkauf von 
Immobilienkrediten nehmen wir sehr ernst. Nicht zuletzt die Anhörung 
des Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch hat verdeutlicht, dass 
hier Handlungsbedarf besteht. Unsicherheit und Ratlosigkeit dürfen 
das Kreditgeschäft in Deutschland nicht prägen, vielmehr müssen die 
Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Dabei verkennen wir 
keineswegs den volkswirtschaftlichen Nutzen des Verkaufs von Krediten
für die deutsche Wirtschaft, ganz im Gegenteil. Wir streben daher 
ausgewogene Maßnahmen an und keine übertriebenen Schnellschüsse.
Folgende Punkte sind für die Union von wesentlicher Bedeutung:
1.) Keine ungerechtfertigen Zwangsvollstreckungen
Eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung etwa durch den Übergang 
der Grundschuld auf gutgläubige Dritte ist zu unterbinden. Wir 
schlagen daher vor, den entsprechenden Sicherungsvertrag auch auf den
Käufer der Grundschuld zu übertragen. Die bestehende Unsicherheit 
können wir damit vermeiden.
2.) Informationen über Verkauf
Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit verkauft und nicht 
Ansprechpartner bleibt, muss es diesen Verkauf unverzüglich dem 
Kreditnehmer mitteilen.
3.) Entscheidungsfreiheit des Kunden stärken
Wir begrüßen es, dass die Banken und Sparkassen den Kreditnehmern 
zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten wollen: einen Kredit, 
der verkauft werden kann, und einen, der nicht verkauft werden kann. 
Hier hat die öffentliche Diskussion zu vernünftigen Reaktionen der 
Banken geführt. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen weitere
Selbstverpflichtungen der Institute. Dann kann der Verbraucher 
zwischen den Instituten wählen, die ihm ein solches Angebot machen 
und solchen, die sich dem verweigern.
4.) Schutz des Verbrauchers vor ungerechtfertigten Kündigungen
Wir wollen rechtlich klar stellen, dass ein Kreditverhältnis nicht 
allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das 
Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf 
derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos 
gestellt wird. Hier arbeiten wir an Regelungen, die auch die Vorgaben
aus Basel II angemessen berücksichtigen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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