Hüppe: Bundesweite Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen zügig schaffen
Berlin (ots)
Anlässlich der Forderung der Verkehrsministerkonferenz und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz auf Einführung bundesweit geltender Parkerleichterungen für behinderte Menschen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Bundesweite Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen sollen kommen. Dies ist das Ergebnis der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer. Die zuständigen Bundesministerien prüfen nun zusammen mit den Ländern, welcher Personenkreis und welche Parkerleichterungen für eine bundesweite Regelung in Frage kommen.
Damit scheinen Bund und Länder dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Schritt näher zu kommen. Bereits in der letzten Wahlperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bundesweite Parkerleichterungen gefordert. Damals wurde der Antrag von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Die Union besteht weiterhin darauf, dass auch Ohnarmer von Parkerleichterungen im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung profitieren und in der Neuregelung berücksichtigt werden. Die Union wird darauf drängen, dass eine Neuregelung noch in diesem Jahr geschaffen wird.
Momentan gibt es nur für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen bundeseinheitliche Parkerleichterungen. Für andere Menschen mit Behinderungen gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Gegenseitige Anerkennungen von Parkerleichterungen gibt es nur in einigen Bundesländern. Diese Menschen können deshalb die ihnen zugesprochenen Parkerleichterungen nicht in ganz Deutschland nutzen. Die Betroffenen haben dieses Ärgernis schon häufig bemängelt und Änderungen eingefordert.
Es ist ein gutes Signal für Menschen mit Behinderungen, dass endlich Bewegung in Sachen bundesweite Parkerleichterungen kommt. Bund und Länder sind gefordert, sich zügig und in Abstimmung mit den Betroffenen auf den Personenkreis der Berechtigten und auf die Parkerleichterungen zu einigen. Insbesondere die Gruppe der Ohnarmer, von denen viele Contergangeschädigte sind, müssen in den Personenkreis aufgenommen werden. Ohnarmer benötigen mehr Platz, um ein- und auszusteigen, weshalb sie nicht gut direkt neben anderen Fahrzeugen parken können. Ihnen ist es zudem meist nicht möglich, Einkaufswaren über eine längere Strecke zu tragen. Für diese Personengruppe scheiden übliche öffentliche Parkplätze deshalb meist aus.
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