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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Bundesweite Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen zügig schaffen

Berlin (ots)

Anlässlich der Forderung der
Verkehrsministerkonferenz und der Arbeits- und 
Sozialministerkonferenz auf Einführung bundesweit geltender 
Parkerleichterungen für behinderte Menschen erklärt der Beauftragte 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Bundesweite Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen 
sollen kommen. Dies ist das Ergebnis der Arbeits- und 
Sozialministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz der 
Bundesländer. Die zuständigen Bundesministerien prüfen nun zusammen 
mit den Ländern, welcher Personenkreis und welche Parkerleichterungen
für eine bundesweite Regelung in Frage kommen.
Damit scheinen Bund und Länder dem Anliegen der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Schritt näher zu kommen. Bereits in 
der letzten Wahlperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
bundesweite Parkerleichterungen gefordert. Damals wurde der Antrag 
von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Die Union besteht
weiterhin darauf, dass auch Ohnarmer von Parkerleichterungen im Sinne
von § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung profitieren und in der 
Neuregelung berücksichtigt werden. Die Union wird darauf drängen, 
dass eine Neuregelung noch in diesem Jahr geschaffen wird.
Momentan gibt es nur für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde 
Menschen bundeseinheitliche Parkerleichterungen. Für andere Menschen 
mit Behinderungen gelten in den Bundesländern unterschiedliche 
Regelungen. Gegenseitige Anerkennungen von Parkerleichterungen gibt 
es nur in einigen Bundesländern. Diese Menschen können deshalb die 
ihnen zugesprochenen Parkerleichterungen nicht in ganz Deutschland 
nutzen. Die Betroffenen haben dieses Ärgernis schon häufig bemängelt 
und Änderungen eingefordert.
Es ist ein gutes Signal für Menschen mit Behinderungen, dass 
endlich Bewegung in Sachen bundesweite Parkerleichterungen kommt. 
Bund und Länder sind gefordert, sich zügig und in Abstimmung mit den 
Betroffenen auf den Personenkreis der Berechtigten und auf die 
Parkerleichterungen zu einigen. Insbesondere die Gruppe der Ohnarmer,
von denen viele Contergangeschädigte sind, müssen in den 
Personenkreis aufgenommen werden. Ohnarmer benötigen mehr Platz, um 
ein- und auszusteigen, weshalb sie nicht gut direkt neben anderen 
Fahrzeugen parken können. Ihnen ist es zudem meist nicht möglich, 
Einkaufswaren über eine längere Strecke zu tragen. Für diese 
Personengruppe scheiden übliche öffentliche Parkplätze deshalb meist 
aus.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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