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Falk: SPD beschneidet Entscheidungsfreiheit von Eltern

Berlin (ots)

Zu den Vorschlägen der SPD, den Kinderfreibetrag zu
kürzen und die nächste Kindergelderhöhung auszusetzen, um das 
eingesparte Geld für Schulspeisungen und den Ausbau der 
Kinderbetreuungsplätze einzusetzen, erklärt die Stellvertretende 
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Der Vorschlag, die nächste Kindergelderhöhung auszusetzen und 
einen Teil des Kinderfreibetrages umzuwidmen für den weiteren Ausbau 
der Kinderbetreuung und Gratisverpflegung in der Schule bedeutet eine
nicht zu rechtfertigende Einmischung des Staates in ureigenstes 
Elternrecht - das ist mit der Union nicht zu machen!
Das Grundgesetz weist Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder
als "deren natürliches Recht und ihnen zuvörderst obliegende Pflicht"
zu. Deshalb kann es nicht sein, dass der Staat immer mehr Aufgaben an
sich zieht und für die Eltern entscheidet, was gut für ihre Kinder 
ist.
Sollte der vom Bundesfinanzminister im Herbst 2008 vorzulegende 
Existenzminimumsbericht zu dem Ergebnis kommen, dass der 
Kinderfreibetrag aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten angehoben 
werden muss, ist es politisch geboten, auch das Kindergeld zu erhöhen
(derzeit 154 Euro für das erste bis dritte Kind und 179 Euro ab dem 
vierten Kind). Dies muss nicht zwangsläufig zur einheitlichen 
Anhebung führen - das wäre in der Tat Politik mit der Gießkanne. 10 
Euro mehr für alle Kinder bedeuten zwei Milliarden Euro Mehrkosten.
Vieles spricht dafür, eine Kindergelderhöhung nach Anzahl der 
Kinder zu staffeln, damit vor allem Mehrkindfamilien stärker 
berücksichtig werden. In diesen Familien ist die Erwerbstätigkeit 
beider Eltern oft nicht möglich und auch nicht erwünscht. Eine 
Kindergelderhöhung könnte für diese Familien eine spürbare Entlastung
bringen und würde ganz sicher von der ganz überwiegenden Zahl der 
Eltern zum Wohle ihrer Kinder verwendet.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Kindergeld nicht 
verwechselt werden sollte mit dem Sozialgeld für Kinder, deren Eltern
Sozialhilfe oder ALG II als Transferleistung erhalten. Hier beträgt 
der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren derzeit 208 Euro plus 
anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung. Seine Anpassung 
unterliegt den allgemeinen Kriterien der Regelsatzanpassung.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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