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Eichhorn: Wetttrinken - Urteil klares Zeichen für konsequenten Jugendschutz

Berlin (ots)

Anlässlich der Urteilsverkündung im Fall des
Berliner Schülers, der vor einem Jahr an den Folgen einer 
Alkoholvergiftung starb erklärt die Drogenbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das Urteil im Prozess um das tödliche Wetttrinken ist ein klares 
Zeichen insbesondere an Gastwirte und deren Beschäftigte: Wer gegen 
die Bestimmungen des Jugendschutz- oder des Gaststättengesetzes 
verstößt, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.
Das Verhalten der beiden Aushilfen des Gastwirtes, die dem Schüler
bei einem Wetttrinken mindestens 45 Tequila einschenkten, während sie
dem Wirt vorwiegend Wasser servierten war nicht nur sittenwidrig, 
sondern auch eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Die 
Verurteilung der beiden nach dem Jugendstrafrecht zu einem 
zehnmonatigen sozialen Trainingskurs ist daher richtig.
Im noch ausstehenden Urteil für den volljährigen Wirt, sollte das 
mögliche Strafmass voll ausgeschöpft und so ein Zeichen dafür gesetzt
werden, dass Verstöße gegen den Jugendschutz massive Konsequenzen 
nach sich ziehen und nicht geduldet werden.
Hochprozentige alkoholische Getränke gehören nicht in die Hände von 
Minderjährigen, Bier und Wein dürfen nicht an unter 16jährige 
aushändigt werden.
Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte 
Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu 
gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des 
Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit 
Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben.
An vielen Schulen und in vielen Vereinen gibt es zwar hervorragende 
Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende 
Projekte müssen weiter ausgebaut werden.
Es ist notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche
vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen. Nicht nur 
Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie im Übermaß 
getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei allen 
alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang notwendig! 
Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der Schutzfunktion des 
Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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