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Tillmann: Bundesfinanzverwaltung ist nicht Allheilmittel

Berlin (ots)

Angesichts der aufgrund der aktuellen
Steuerhinterziehungsdiskussion nun wieder massiv geäußerten 
Forderung, die Länderfinanzverwaltungen in Bundeshand zu übernehmen, 
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Die Befürworter einer Bundessteuerverwaltung stützen sich im 
Wesentlichen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 
2006, der in seinen wesentlichen Vorwürfen zwischenzeitlich überholt 
ist: So haben sich Bund und Länder mit dem Programm "KONSENS" auf ein
einheitliches IT-System verständigt. Auch hat der Bund durch die FöKo
I wesentliche Rechte bei Betriebsprüfungen zugestanden bekommen.
Völlig offen ist demgegenüber, welche Kosten auf den Bund bei 
einer Übernahme aller Finanzbeamten zukämen. Die Länder freuen sich 
schon über eine Entlastung bei Pensionslasten.
Letztlich hat aber auch die große Mehrheit der Länder es strikt 
abgelehnt, ihre Verwaltungen an den Bund zu übertragen. Wir sollten 
deshalb die noch verbleibende Zeit der Föderalismuskommission II dazu
nutzen, über Effizienzsteigerungen innerhalb des Systems 
nachzudenken.
Gebraucht wird eine spürbare Effizienzsteigerung!
Die CDU/CSU fordert deshalb in der Kommission, folgende 
Verbesserungsmaßnahmen für die Steuerverwaltung im Rahmen der 
Föderalismusreform II vorzunehmen:
Bund und Länder streben an, für Veranlagung und Betriebsprüfungen 
ein einheitliches Risikomanagementsystem zu schaffen. Das heißt: 
Programmgesteuert werden die Fälle ausgeworfen, die aufgrund 
besonderer Risiken zu Betriebsprüfungsfällen werden. Die Länder 
verpflichten sich, diese Fälle zeitnah zu prüfen. Der 
Bundesgesetzgeber muss hierzu tätig werden: So fordern Prüfer seit 
langem, dass Buchführungsunterlagen den Finanzbehörden elektronisch 
übermittelt werden. Nur dann kann das elektronische 
Risikomanagementsystem auch zum Zuge kommen.
Viele Auslandssachverhalte erfordern ein hohes, spezielles 
Fachwissen. Nicht jeder Sachbearbeiter kennt sich mit den 
steuerlichen Bedingungen in jedem ausländischen Staat aus. Deshalb 
prüfen wir eine Zentralisierung der Zuständigkeit sowohl beim 
Steuerabzugsverfahren bei "beschränkt Steuerpflichtigen" als auch bei
der Besteuerung von "Auslandsrentnern". Dies kann entweder beim BZSt 
aber auch bei einzelnen Finanzämtern zentral für alle erledigt 
werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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