Tillmann: Bundesfinanzverwaltung ist nicht Allheilmittel
Berlin (ots)
Angesichts der aufgrund der aktuellen Steuerhinterziehungsdiskussion nun wieder massiv geäußerten Forderung, die Länderfinanzverwaltungen in Bundeshand zu übernehmen, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Die Befürworter einer Bundessteuerverwaltung stützen sich im Wesentlichen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006, der in seinen wesentlichen Vorwürfen zwischenzeitlich überholt ist: So haben sich Bund und Länder mit dem Programm "KONSENS" auf ein einheitliches IT-System verständigt. Auch hat der Bund durch die FöKo I wesentliche Rechte bei Betriebsprüfungen zugestanden bekommen.
Völlig offen ist demgegenüber, welche Kosten auf den Bund bei einer Übernahme aller Finanzbeamten zukämen. Die Länder freuen sich schon über eine Entlastung bei Pensionslasten.
Letztlich hat aber auch die große Mehrheit der Länder es strikt abgelehnt, ihre Verwaltungen an den Bund zu übertragen. Wir sollten deshalb die noch verbleibende Zeit der Föderalismuskommission II dazu nutzen, über Effizienzsteigerungen innerhalb des Systems nachzudenken.
Gebraucht wird eine spürbare Effizienzsteigerung!
Die CDU/CSU fordert deshalb in der Kommission, folgende Verbesserungsmaßnahmen für die Steuerverwaltung im Rahmen der Föderalismusreform II vorzunehmen:
Bund und Länder streben an, für Veranlagung und Betriebsprüfungen ein einheitliches Risikomanagementsystem zu schaffen. Das heißt: Programmgesteuert werden die Fälle ausgeworfen, die aufgrund besonderer Risiken zu Betriebsprüfungsfällen werden. Die Länder verpflichten sich, diese Fälle zeitnah zu prüfen. Der Bundesgesetzgeber muss hierzu tätig werden: So fordern Prüfer seit langem, dass Buchführungsunterlagen den Finanzbehörden elektronisch übermittelt werden. Nur dann kann das elektronische Risikomanagementsystem auch zum Zuge kommen.
Viele Auslandssachverhalte erfordern ein hohes, spezielles Fachwissen. Nicht jeder Sachbearbeiter kennt sich mit den steuerlichen Bedingungen in jedem ausländischen Staat aus. Deshalb prüfen wir eine Zentralisierung der Zuständigkeit sowohl beim Steuerabzugsverfahren bei "beschränkt Steuerpflichtigen" als auch bei der Besteuerung von "Auslandsrentnern". Dies kann entweder beim BZSt aber auch bei einzelnen Finanzämtern zentral für alle erledigt werden.
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