Börnsen/Krings: Urheberrecht - Künstlerschutzrechte müssen erweitert werden
Berlin (ots)
Anlässlich der Initiative von EU-Kommissar McCreevy für eine Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den Vorstoß von EU-Kommissar McCreevy, die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern wie Studiomusikern und Sängern zu verlängern. Kommissar McCreevy hat damit einen Vorschlag von Staatsminister Bernd Neumann MdB und dessen französischer Amtskollegin Albanel aufgegriffen. Bislang sind Musiker nur 50 Jahre lang nach der Erstveröffentlichung eines Tonträgers geschützt, was bei steigendem Lebensalter immer öfter nicht mehr ausreicht.
Während in den USA die Künstler 95 Jahre lang Tantiemen für von ihnen aufgenommene Stücke erhalten, bricht vielen europäischen Musikern im Alter eine wichtige Einnahmequelle weg. Das trifft gerade auch anonyme Studiomusiker sehr hart.
Dem vom EU-Kommissar vorzulegenden Gesetzgebungsvorschlag müssen auch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Die Union wird sich daher auch auf nationaler Ebene für eine Besserstellung der Musiker einsetzen. Die ist ein weiterer Baustein in der Verbesserung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch die unionsgeführte Bundesregierung. Dazu zählen der Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle ebenso wie die Umsetzung der EU-Folgerechtsrichtlinie.
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