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Börnsen/Krings: Urheberrecht - Künstlerschutzrechte müssen erweitert werden

Berlin (ots)

Anlässlich der Initiative von EU-Kommissar McCreevy
für eine Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler 
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der 
zuständige Berichterstatter, Dr. Günter Krings MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den Vorstoß von EU-Kommissar 
McCreevy, die Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstlern wie 
Studiomusikern und Sängern zu verlängern. Kommissar McCreevy hat 
damit einen Vorschlag von Staatsminister Bernd Neumann MdB und dessen
französischer Amtskollegin Albanel aufgegriffen. Bislang sind Musiker
nur 50 Jahre lang nach der Erstveröffentlichung eines Tonträgers 
geschützt, was bei steigendem Lebensalter immer öfter nicht mehr 
ausreicht.
Während in den USA die Künstler 95 Jahre lang Tantiemen für von 
ihnen aufgenommene Stücke erhalten, bricht vielen europäischen 
Musikern im Alter eine wichtige Einnahmequelle weg. Das trifft gerade
auch anonyme Studiomusiker sehr hart.
Dem vom EU-Kommissar vorzulegenden Gesetzgebungsvorschlag müssen 
auch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Die Union wird sich daher auch 
auf nationaler Ebene für eine Besserstellung der Musiker einsetzen. 
Die ist ein weiterer Baustein in der Verbesserung der Urheber- und 
Leistungsschutzrechte durch die unionsgeführte Bundesregierung. Dazu 
zählen der Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle ebenso wie die 
Umsetzung der EU-Folgerechtsrichtlinie.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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