Singhammer/Grübel: Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten beschlossen
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel MdB:
Der zuständige Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat die Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes beschlossen. Damit werden die bisher aus zwei Gesetzen bestehenden Regelungen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst.
Junge Menschen können sich dadurch nun leichter mit gesellschaftlichem Engagement für die Allgemeinheit einsetzen.
Die Große Koalition ist sich einig über eine zeitliche Flexibilisierung, also über eine Regeldauer mit einer Verlängerungsoption auf 18 Monate sowie mehrere 6-monatige Freiwilligendienste in Drei-Monats-Abschnitten nacheinander.
Besonders erfreulich ist die Änderung, dass nun auch bei Teilnahme an einem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst im Ausland weiterhin Kindergeld gezahlt wird und die Freiwilligen in das System der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen werden.
Anfang März wird der Gesetzentwurf im Bundestag in 3. Lesung verabschiedet werden.
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