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Hüppe: Mehr behinderte Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien - Fachleute fordern gesetzliche Änderungen

Berlin (ots)

Anlässlich des Fachgesprächs der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Kinder mit Behinderungen haben 
ein Recht auf Familie" erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Für behinderte Kinder und Jugendliche muss es mehr Chancen geben, 
in einem familiären Umfeld aufzuwachsen. Dies ist das Ergebnis eines 
Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit 
Betroffenenverbänden, Dienstleistern für Pflegefamilien, Sozial- und 
Jugendämtern gestern in Berlin.
Die Teilnehmer des Fachgesprächs waren überwiegend der Ansicht, 
dass Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder sogenannten 
"geistigen" Behinderungen der Jugendhilfe zugeordnet werden sollten. 
Nach Meinung der Gesprächsteilnehmer sollten alternativ die 
Sozialämter verpflichtet werden, vor und während einer 
Heimunterbringung zu prüfen, ob eine Unterbringung in einer Pflege- 
oder Adoptivfamilie in Betracht kommt.
Frauke Zottmann-Neumeister, Leiterin der Sonderpädagogischen 
Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, machte die Probleme in der 
Praxis deutlich: "Haben die Kinder und Jugendlichen eine körperliche 
oder sogenannte "geistige" Behinderung und können sie nicht in ihrer 
Herkunftsfamilie verbleiben, so entscheiden sich die Sozialämter 
häufig für eine Heimunterbringung, eine Unterbringung in einer 
Pflege- oder Adoptivfamilie erfolgt dagegen selten". Im Gegensatz zu 
den Sozialämtern vermittelt das für Hilfen zur Erziehung und für 
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständige Jugendamt 
häufig Pflege- oder Adoptivfamilien. Das Jugendamt ist nach dem 
achten Sozialgesetzbuch verpflichtet, zu prüfen, ob eine Pflege- oder
Adoptivfamilie in Betracht kommt. Frauke Zottmann-Neumeister wies auf
Fälle hin, in denen Kinder aufgrund von Gewaltanwendung der Eltern 
eine Behinderung haben und das Sozialamt eine Unterbringung in zur 
Verfügung stehenden Pflegefamilien abgelehnt habe. Die Kinder seien 
dann in Heimen untergekommen.
Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und 
Familienrecht wies darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage das 
Hauptproblem sei. Eine ausdrückliche Prüfungspflicht der Sozialämter 
bestehe nicht. Die Jugendämter erklärten sich häufig für unzuständig 
für "geistig" und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche und 
verwiesen auf die Sozialämter. Diese seien für Eingliederungshilfen 
für "geistig" und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche 
vorrangig leistungsverpflichtet. Die Sozialämter sähen sich für eine 
Unterbringung in Pflegefamilien aber häufig nicht in der Pflicht oder
nicht in der Lage und bevorzugten Heimunterbringung. Lösungen könnten
nach Ansicht von Dr. Thomas Meysen entweder so aussehen, dass die 
"geistig" und körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen der 
Jugendhilfe zugeordnet werden oder dass eine Prüfungspflicht der 
Sozialämter ausdrücklich normiert wird.
Prof. Dr. Klaus Wolf, Universität Siegen, forderte, dass in 
Deutschland Strukturen für eine Unterbringung behinderter Kinder und 
Jugendlicher in Pflegefamilien aufgebaut werden müssten. "Die 
Strukturen müssen so aussehen, dass eine ausreichende finanzielle 
Unterstützung und eine Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien 
stattfindet", so der im Bereich Sonderpädagogik öffentlicher 
Erziehung tätige Pädagoge. Einig waren sich die anwesenden Vertreter 
von Betroffenenverbänden, Dienstleistern für Pflegefamilien sowie 
Sozial- und Jugendämtern, dass diese Strukturen nur dann entstünden, 
wenn eine Pflicht der zuständigen Stellen bestehe, Familienpflege vor
und während einer Heimunterbringung zu prüfen. Prof. Dr. Klaus Wolf 
betonte, dass keinesfalls eine Pflegefamilie immer die beste Form der
Unterbringung sei, Heime seien in einigen Fällen die bessere 
Hilfeform. Zur Zeit gebe es aber aufgrund fehlender Strukturen im 
Bereich Pflegefamilien keine ausreichenden Alternativen zur 
Heimunterbringung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird intensiv daran arbeiten, dass 
mehr behinderte Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer 
Herkunftsfamilie verbleiben können, in einer Familie aufwachsen 
können. Hierbei wird sie die Vorschläge aus dem Fachgespräch prüfen, 
ob körperlich und "geistig" behinderte Kinder und Jugendliche 
sinnvollerweise der Jugendhilfe zugeordnet werden können oder die 
Sozialämter ausdrücklich verpflichtet werden sollten, die 
Unterbringung in eine Pflege- oder Adoptivfamilie zu prüfen.

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