Nüßlein/Schultz: Vergaberechtsreform schafft Rechtssicherheit für Kommunen
Berlin (ots)
Zur Reform des Vergaberechts und den durch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf entstandenen Attentismus bei städtebaulichen Verträgen erklären die kommunalpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktion, Peter Götz MdB (CDU) und Bernd Scheelen MdB (SPD), die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein MdB und Reinhard Schultz MdB, sowie der Abgeordnete, Dr. Hans-Peter Uhl MdB (CSU):
Mitte letzten Jahres ist eine Entscheidung des Vergabesenats des OLG Düsseldorf in der Immobilienlandschaft und bei den Kommunen regelrecht "wie eine Bombe" eingeschlagen. Anders als die bisherige Rechtsprechung und kommunale Praxis meint das OLG Düsseldorf, dass städtebauliche Entwicklungsverträge in unterschiedlichster Ausgestaltung dem deutschen Vergaberecht unterliegen. Von Anfang an ist diese Rechtsprechung weitgehend auf Kritik gestoßen. Das OLG Düsseldorf hat seine Auffassung mittlerweile in zwei Folgeentscheidungen aufrechterhalten.
Folge der neuen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf war und ist eine erhebliche Verunsicherung bei Kommunen und Investoren. Teilweise haben Großstädte unmittelbar nach Bekanntwerden der Rechtsprechung sämtliche Verkäufe kommunaler Grundstücke und schon jahrelang vorbereitete und laufende Investorenprojekte gestoppt. Finanzierungsmodelle der Investoren wurden und werden durch die Verzögerungen nachhaltig gestört. Dringend notwendige Investitionen sind dadurch blockiert und liegen auf Eis.
Wir sind der Auffassung, dass eine Klarstellung im Gesetz notwendig ist, um die Intention des Gesetzgebers bei den vergaberechtlichen Vorschriften innerhalb der EU-Vorgaben deutlich zum Ausdruck zu bringen, um die Interessen der Städte und Gemeinden ausreichend zu berücksichtigen und um den derzeit vorliegenden Investitionsstau bei den Kommunen zu beseitigen.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, im anstehenden Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts eine Klarstellung vorzunehmen, die Rechtssicherheit schafft und den Städten und Gemeinden die nötige Flexibilität beim Abschluss von städtebaulichen Entwicklungsverträgen erhält bzw. zurückgibt.
Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand stehen nicht im rechtsfreien Raum. Sie werden u.A. durch Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts und durch das Beihilferecht der EU kontrolliert.
Wenn aber die öffentliche Hand Grundstücke verkauft, beschafft sie sich regelmäßig keine Leistungen, sie vergibt also keine Aufträge. Die vorgesehene Reform muss daher sicherstellen, dass auf diese Fallgestaltungen das Vergaberecht keine Anwendung findet.
Es muss den Kommunen und Investoren möglich sein, ihre bisherige Praxis im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung in eigener Verantwortung zu gestalten und die dafür im Bau- und Planungsrecht bewusst geschaffenen Instrumente wie z.B. städtebauliche Verträge zu nutzen.
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