Uhl: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung zügig auf den Weg bringen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Online Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die "Online-Durchsuchung" für grundsätzlich zulässig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" fortentwickelt. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit der Person oder den Bestand des Staates ist ein Eingriff zulässig. Dies gilt sowohl für Gefahrenabwehrmaßnahmen als auch für den Bereich der Strafverfolgung.
Damit hat das oberste Gericht endlich Klarheit über die Möglichkeiten von verdeckten Zugriffsmaßnahmen auf informationstechnische Systeme geschaffen. Nun können die Sicherheitsbehörden endlich in die Lage versetzt werden, wirksamer als bisher verschlüsselte Kommunikation zur Anschlagsvorbereitung zu entschlüsseln sowie auf gespeicherte Anschlagspläne oder Bombenbauanleitungen unbemerkt zuzugreifen, um terroristische Anschläge zu verhindern.
Die Koalitionsfraktionen werden unverzüglich ihre Beratungen wieder aufnehmen, um - unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze - die seit 2006 für das Bundeskriminalamt im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus auf eine tragfähige gesetzliche Grundlage zu stellen.
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