Falk: Verdoppelung der Entschädigungs-Renten für Contergan-Geschädigte anerkennt ihre Lebensleistung
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung der beiden Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU//CSU und SPD, einen Gesetzentwurf zur Verdoppelung der Entschädigungsrenten für Contergan-Opfer auf den parlamentarischen Weg zu bringen, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Der gemeinsame Beschluss, Contergan-Geschädigte, die massiv unter den Spätfolgen ihrer Behinderung leiden, finanziell sehr viel besser zu unterstützen ist richtig und angemessen.
Mit dieser Entscheidung wird auch die Lebensleistung der Contergan-Geschädigten anerkannt, die sich in bewundernswerter Weise ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft und ihre Selbständigkeit mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten haben. Das bis 1961 rezeptfrei erhältliche Schlafmittel Contergan löste einen der größten Medizinskandale aus. Weltweit kamen 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Die meisten Opfer gab es in Deutschland.
Aus den Mitteln einer 1971 errichteten Stiftung, in die neben der Verursacherfirma Grünenthal auch der Bund Zahlungen leistete, wurden Entschädigungsrenten an die Opfer gezahlt, die je nach Schwere der Schädigung aktuell zwischen 121 Euro und 545 Euro monatlich liegen. Da die Mittel der Stiftung seit 1997 aufgebraucht sind, erfolgen die Zahlungen seitdem vollständig aus Bundesmitteln.
Die heute rund 50-jährigen Contergan-Opfer leiden unter Spätfolgen ihrer Schädigung, die damals überhaupt nicht absehbar waren. Die jahrelangen Fehlbelastungen von Wirbelsäule und Gelenken haben Schmerzzustände und auch psychische Belastungen zur Folge. Erschwerend für die persönliche Situation der Opfer kommt hinzu, dass mit ihrem Älterwerden auch ihre Familienangehörigen älter werden, auf deren Hilfe und Unterstützung sie angewiesen sind. Mit zunehmendem Alter sind sie daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe angewiesen.
Angesichts des Umfangs der Beeinträchtigungen, die weder durch Leistungen der Conterganstiftung noch der Sozialgesetze ausreichend abgefangen werden können (z.B. Haushaltshilfen, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Renteneinbußen), ist die Verdoppelung der monatlichen Renten angemessen.
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