Börnsen/Griefahn/Bettin: UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt muss auch für EU gelten
Berlin (ots)
Zur Stellungnahme der Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Kultur- und Medienausschuss zur Mitteilung der EU-Kommission "Kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn MdB, und die medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grietje Bettin MdB sowie die zuständigen Berichterstatter Rita Pawelski (CDU/CSU) MdB und Jörg Tauss (SPD) MdB:
Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages betrachten die "UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" als für die EU-Kommission bindend. In einem Brief an die EU-Kommissarin Reding betonen die Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass das Ziel der Förderung der kulturellen Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht gelten muss. Die besondere Rolle von Verwertungsgesellschaften bei der Bewahrung und Förderung kultureller Vielfalt soll bei den weiteren Beratungen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt zwingend Berücksichtigung finden.
Mit dem Brief nehmen die Parlamentarier zum Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu der Mitteilung "Kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" Stellung. Die Kommission hatte die Akteure aus dem Kulturbereich und der Kultur- und Medienpolitik in der EU aufgefordert, einen Fragenkatalog zu der Mitteilung zu beantworten. Der Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestags hat sich mit der Mitteilung befasst und so zum Ausdruck gebracht, dass er eine Zuständigkeit für diese Fragen bei den nationalen Parlamenten sieht.
Die Obleute gehen in ihrem Schreiben an Kommissarin Reding auf die Themen Verwaltung digitaler Rechte, Gebietsübergreifende Lizenzierung kreativer Online-Inhalte sowie Legale Angebote und Piraterie ein. Sie weisen auf die Vorteile einer kollektiven Vertretung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften auch im digitalen Bereich hin und auf deren wichtige kultur- und gesellschaftspolitischen Aufgaben, mit denen diese zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten beitragen.
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