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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen/Pawelski: Filmfördergesetz stärkt das Kino und den Film

Berlin (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfes der
Novelle des Filmfördergesetzes durch Kulturstaatsminister Bernd 
Neumann erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die 
zuständige Berichterstatterin Rita Pawelski MdB:
Ohne Kinos braucht man keine Kinofilmförderung. Wir begrüßen das 
klare Bekenntnis der Bundesregierung nicht nur zum deutschen Film, 
sondern auch zum Kino als einem kulturellen Ort, an dem Filme als ein
besonderes Erlebnis empfunden werden. Kino darf deshalb auch in 
Zukunft kein Großstadtvergnügen sein, sondern muss weiterhin 
flächendeckend vorhanden sein. Den Kinobetreibern stehen in den 
kommenden Jahren große Herausforderungen bevor. Die Maßnahmen zur 
Stärkung der Eigenkapitalbasis der Filmtheater sind ein wichtiger 
Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des deutschen Kinos.
Die Kinoinvestitionsförderung soll zukünftig bis zu 30 Prozent als 
Zuschuss und zu mindestens 70 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt 
werden können.
Der von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB vorgelegte 
Vorentwurf der Novelle des Filmfördergesetzes wird den Deutschen Film
und vor allem das Kino in Deutschland weiter stärken. Der 
Gesetzentwurf, der in einem breiten Konsens und nach intensiver 
Beratung mit allen Beteiligten der Filmwirtschaft entstanden ist, ist
die zukunftsweisende Antwort auf die rasanten technischen 
Entwicklungen im Unterhaltungs- und Medienbereich der letzten Jahre. 
So werden die Anbieter neuer Dienste, beispielsweise aus der 
digitalen Wirtschaft, einen zusätzlichen Sitz im Verwaltungsrat der 
Filmförderanstalt FFA erhalten.
Wir begrüßen, dass die Drehbuchförderung im Entwurf des 
Filmfördergesetzes erheblich gestärkt wird. Die Förderungshilfen für 
die Herstellung von verfilmbaren Drehbüchern sollen zukünftig bis zu 
50.000 Euro im Einzelfall betragen. Dadurch wird insbesondere auch 
für bereits erfolgreiche Autoren der Anreiz erhöht, Drehbücher für 
Kinofilme zu erstellen, statt vorzugsweise für den Fernsehfilmbereich
zu arbeiten.
Den Vorschlag, die Sperrfristen von 24 auf 18 Monate für die 
Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen und von zwölf auf sechs 
Monate in video-on-demand-Angeboten zu verkürzen, halten wir für 
diskussionswürdig. Damit kann neuen Sehgewohnheiten beispielsweise im
Heimkinobereich Rechnung getragen werden. Dies stärkt die Produzenten
als die Hersteller von Filmen, da sie in einer kürzen Frist verwerten
können und damit auch ihre finanzielle Basis zur Produktion neuer 
Spielfilme verbessern.
Das Kino kann jede Förderung gut gebrauchen. Denn die 
Besucherzahlen waren zuletzt rückläufig. Waren 2006 noch 137 
Millionen Besucher gezählt worden, gingen im letzten Jahr nur noch 
122 Millionen in die Kinos.
.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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