Börnsen/Pawelski: Filmfördergesetz stärkt das Kino und den Film
Berlin (ots)
Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfes der Novelle des Filmfördergesetzes durch Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die zuständige Berichterstatterin Rita Pawelski MdB:
Ohne Kinos braucht man keine Kinofilmförderung. Wir begrüßen das klare Bekenntnis der Bundesregierung nicht nur zum deutschen Film, sondern auch zum Kino als einem kulturellen Ort, an dem Filme als ein besonderes Erlebnis empfunden werden. Kino darf deshalb auch in Zukunft kein Großstadtvergnügen sein, sondern muss weiterhin flächendeckend vorhanden sein. Den Kinobetreibern stehen in den kommenden Jahren große Herausforderungen bevor. Die Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Filmtheater sind ein wichtiger Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des deutschen Kinos. Die Kinoinvestitionsförderung soll zukünftig bis zu 30 Prozent als Zuschuss und zu mindestens 70 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt werden können.
Der von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB vorgelegte Vorentwurf der Novelle des Filmfördergesetzes wird den Deutschen Film und vor allem das Kino in Deutschland weiter stärken. Der Gesetzentwurf, der in einem breiten Konsens und nach intensiver Beratung mit allen Beteiligten der Filmwirtschaft entstanden ist, ist die zukunftsweisende Antwort auf die rasanten technischen Entwicklungen im Unterhaltungs- und Medienbereich der letzten Jahre. So werden die Anbieter neuer Dienste, beispielsweise aus der digitalen Wirtschaft, einen zusätzlichen Sitz im Verwaltungsrat der Filmförderanstalt FFA erhalten.
Wir begrüßen, dass die Drehbuchförderung im Entwurf des Filmfördergesetzes erheblich gestärkt wird. Die Förderungshilfen für die Herstellung von verfilmbaren Drehbüchern sollen zukünftig bis zu 50.000 Euro im Einzelfall betragen. Dadurch wird insbesondere auch für bereits erfolgreiche Autoren der Anreiz erhöht, Drehbücher für Kinofilme zu erstellen, statt vorzugsweise für den Fernsehfilmbereich zu arbeiten.
Den Vorschlag, die Sperrfristen von 24 auf 18 Monate für die Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen und von zwölf auf sechs Monate in video-on-demand-Angeboten zu verkürzen, halten wir für diskussionswürdig. Damit kann neuen Sehgewohnheiten beispielsweise im Heimkinobereich Rechnung getragen werden. Dies stärkt die Produzenten als die Hersteller von Filmen, da sie in einer kürzen Frist verwerten können und damit auch ihre finanzielle Basis zur Produktion neuer Spielfilme verbessern.
Das Kino kann jede Förderung gut gebrauchen. Denn die Besucherzahlen waren zuletzt rückläufig. Waren 2006 noch 137 Millionen Besucher gezählt worden, gingen im letzten Jahr nur noch 122 Millionen in die Kinos. .
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