Aigner/Siebert: Bundeswehr nimmt Rücksicht auf Ausbildung junger Menschen
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratung des Wehrrechtsänderungsgesetzes in den Bundestagsausschüssen für Bildung und Verteidigung am 12.03.2008 erklären die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen für Bildung und Forschung sowie für Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB und Bernd Siebert MdB:
Bei der Einberufung junger Wehrpflichtiger berücksichtigt die Bundeswehr künftig verstärkt die Ausbildung der jungen Menschen. Mit der Anpassung der gesetzlichen Zurückstellungstatbestände tragen wir sowohl dem Bildungsinteresse des Einzelnen als auch dem gesellschaftlichen Interesse an einem hohen Bildungsstand der Bevölkerung Rechnung. Damit wird auch ein Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels geleistet. Wir vollziehen diese Angleichung vor dem Hintergrund unserer fortgesetzten Unterstützung der allgemeinen Wehrpflicht. Diese ist für Deutschland sicherheitspolitisch unverzichtbar.
Verbesserungen bringt das Wehrrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung für Studierende ebenso wie für Meisterschüler. Damit belegen wir, dass akademische und berufliche Bildung für uns gleichwertig sind.
Im Einzelnen konnten wir folgende Verbesserungen erreichen:
- Bachelor- und Masterstudiengänge werden nun wehrrechtlich als Einheit betrachtet, wenn das Masterstudium direkt an das Bachelorstudium anschließt. Eine Einberufung während des Masterstudiums ist dann nicht mehr möglich.
- Duale Studiengänge, deren Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet, werden künftig wie duale Ausbildungen behandelt, wenn das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird. In diesem Fall werden die Studierenden vom ersten Tag an vom Wehrdienst zurückgestellt. Davon profitieren insbesondere auch Studierende an Berufsakademien.
- Schließlich wird für Teilnehmer der beruflichen Fortbildung Rechtssicherheit geschaffen. Für die Zeit des Lehrgangs sind auch sie künftig uneingeschränkt vom Wehrdienst befreit.
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