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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Aigner/Fischbach: Keine Privilegien für Muslime an deutschen Schulen

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des Berliner
Verwaltungsgerichts zur Einrichtung eines islamischen Gebetsraumes an
einer Berliner Schule erklären die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen 
Bildung und Forschung und die Beauftragte für Kirchen und 
Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner 
MdB und Ingrid Fischbach MdB:
Für islamische Gebetsräume kann in deutschen Schulen nichts 
anderes gelten als für Kruzifixe.
Wenn schon das Aufhängen von Kruzifixen in deutschen Klassenräumen
nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen die negative 
Religionsfreiheit nichtchristlicher Kinder verstößt, dann ist auch 
die Einrichtung von muslimischen Gebetsräumen an öffentlichen Schulen
als Eingriff in die negative Religionsfreiheit nichtmuslimischer 
Kinder zu werten.
Wenn schon der Staat, dessen Verfassung auf der christlichen 
Werteordnung begründet ist, aus Rücksicht auf Nichtchristen auf die 
Verwendung christlicher Symbole in öffentlichen Räumen verzichtet, 
dann ist auch das Einrichten von islamischen Gebetsräumen nicht 
vereinbar mit dieser selbst auferlegten Neutralität.
Wenn aber nun doch an einer öffentlichen Schule in Berlin ein 
Gebetsraum eingerichtet wird, dann muss dieser auch für alle 
Schülerinnen und Schüler zum Gebet zugänglich sein. Dann dürfen dort 
nicht nur Gebetsteppiche liegen, sondern es muss auch Platz für ein 
Kreuz geben. Insbesondere darf der Raum aber keine Nische für 
islamische Kinder werden, für die die Schule ohnehin leider oft der 
einzige Bezugspunkt zur deutschen Gesellschaft ist. Dies fördert 
nicht die Integration, sondern die Isolation.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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