Aigner/Fischbach: Keine Privilegien für Muslime an deutschen Schulen
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts zur Einrichtung eines islamischen Gebetsraumes an einer Berliner Schule erklären die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Bildung und Forschung und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB und Ingrid Fischbach MdB:
Für islamische Gebetsräume kann in deutschen Schulen nichts anderes gelten als für Kruzifixe.
Wenn schon das Aufhängen von Kruzifixen in deutschen Klassenräumen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen die negative Religionsfreiheit nichtchristlicher Kinder verstößt, dann ist auch die Einrichtung von muslimischen Gebetsräumen an öffentlichen Schulen als Eingriff in die negative Religionsfreiheit nichtmuslimischer Kinder zu werten.
Wenn schon der Staat, dessen Verfassung auf der christlichen Werteordnung begründet ist, aus Rücksicht auf Nichtchristen auf die Verwendung christlicher Symbole in öffentlichen Räumen verzichtet, dann ist auch das Einrichten von islamischen Gebetsräumen nicht vereinbar mit dieser selbst auferlegten Neutralität.
Wenn aber nun doch an einer öffentlichen Schule in Berlin ein Gebetsraum eingerichtet wird, dann muss dieser auch für alle Schülerinnen und Schüler zum Gebet zugänglich sein. Dann dürfen dort nicht nur Gebetsteppiche liegen, sondern es muss auch Platz für ein Kreuz geben. Insbesondere darf der Raum aber keine Nische für islamische Kinder werden, für die die Schule ohnehin leider oft der einzige Bezugspunkt zur deutschen Gesellschaft ist. Dies fördert nicht die Integration, sondern die Isolation.
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