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Gehb: Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt

Berlin (ots)

Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, erklärt zu der 
heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den 
Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss die
mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung 
eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern 
zunächst bestätigt. Das ist zu begrüßen.
Bei dem Beschluss handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung 
im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Ein endgültiges 
Urteil steht noch aus. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht die 
gesetzgeberische Entscheidung, dass in bestimmten Fällen 
schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus
Art. 10 GG unverzichtbar sei, unbeanstandet gelassen. Es hat auch 
zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und  der darauf 
gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten 
erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgegeben, 
im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Bericht über die praktischen
Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Soweit das 
Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Verkehrsdaten für die 
Ermittlung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen 
worden sind, zunächst ausgesetzt hat, wird die Bundesregierung im 
Zusammenhang mit dieser Berichtspflicht auch deutlich zu machen 
haben, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen 
werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff 
auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist.
Es wäre jedenfalls befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer 
werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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