Gehb: Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt
Berlin (ots)
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, erklärt zu der heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss die mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt. Das ist zu begrüßen.
Bei dem Beschluss handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzgeberische Entscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG unverzichtbar sei, unbeanstandet gelassen. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgegeben, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Soweit das Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Verkehrsdaten für die Ermittlung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen worden sind, zunächst ausgesetzt hat, wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Berichtspflicht auch deutlich zu machen haben, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist. Es wäre jedenfalls befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell