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Singhammer: Umgangspflicht mit leiblichem Kind - Bundesverfassungsgericht entscheidet richtig

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über
Umgangsverpflichtung eines Vaters mit seinem Kind aus einer 
außerehelichen Beziehung erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Dem Bundesverfassungsgericht blieb in dieser bizarren Situation 
nichts anderes übrig als eine Kontaktpflicht abzulehnen. Wenn ein 
Vater sein Kind absolut nicht sehen will, dann nützt auch staatlicher
Zwang wenig.
Gott sei Dank ist der ganz überwiegende Regelfall anders: Dann 
wird vor Gericht gestritten, ein ausgeweitetes Umgangsrecht zu 
erhalten.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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