Gehb: Lebensnahes Urteil
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat ein lebensnahes Urteil in einem eher ungewöhnlichen Fall gesprochen. Karlsruhe erinnerte mit dem heutigen Urteil daran, dass mit dem Recht auch die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihres Kindes korrespondiert. Daher ist es jedem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Salomonisch und lebensnah ist jedoch die Einschränkung dieses Grundsatzes durch das Bundesverfassungsgericht, dass der nur mit Zwangsmitteln gegen einen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzte Umgang wiederum in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Es wäre auch töricht zu glauben, in diesen besonderen Fällen könne der Gesetzgeber oder ein Gericht zwangsweise eine gedeihliche oder gar freundschaftliche Beziehung zwischen zwei Menschen herbeiführen. Hier müssen einfach Grenzen staatlichen und justiziellen Handelns akzeptiert werden.
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