Hüppe: Bessere Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen durch EU-Entscheidung
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung der Europäischen Kommission, dass der Beschäftigungszuschuss für langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen keine Beihilfe ist, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass der Beschäftigungszuschuss für langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen keine Beihilfeleistung ist, unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich. Erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen werden von dieser Entscheidung profitieren, da es in der Gruppe der Langzeitarbeitslosen viele behinderte Menschen gibt.
Ab April 2008 können alle Arbeitgeber, den Beschäftigungszuschuss für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Menschen über 18 Jahre, die besondere Vermittlungshemmnisse wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, geringe Qualifizierung, Sucht etc. aufweisen, erhalten. Der Zuschuss wird erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen ermöglichen, entsprechend seiner Leistungsfähigkeit und Qualifikation arbeiten zu können. Diese Arbeitsmöglichkeit soll nicht aufgrund einer Minderleistungsfähigkeit scheitern, die durch eine Behinderung gegeben sein kann. Zuvor konnten nur wenige Arbeitgeber den Beschäftigungszuschuss in Anspruch nehmen.
Der Beschäftigungszuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des Bruttoentgelts sowie des pauschalisierten Anteils des Arbeitsgebers an den gesamten Sozialversicherungsbeiträgen. Gezahlt wird der Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monaten. Wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen, können die Zuschüsse auch dauerhaft gewährt werden.
Um eine Förderung im Rahmen des Beschäftigungszuschusses erhalten zu können, muss mindestens sechs Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung in den Arbeitsmarkt erfolgt sein. Darüber hinaus gilt, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht zu erwarten ist.
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