Uhl: Unzulässige Einflussnahme auf Gesetzgebung muss ausgeschlossen sein
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorlage des Berichtes des Bundesrechnungshofes über die Mitarbeiter von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in Bundesbehörden an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Der Bericht des Bundesrechnungshofes über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in Obersten Bundesbehörden liegt jetzt auch dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vor.
Die Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben, da der BRH-Bericht neutral gefasst ist, das Bundesministerium des Inneren gebeten, einen Sachstandbericht über betroffene Ministerien, Art und Umfang der externen Beratungstätigkeit und Mitarbeit zu geben.
Der von der Regierung Schröder seit 2002 propagierte sog. Seitenwechsel hat nicht nur den an sich begrüßenswerten Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung erzielt, sondern zu einem unkontrollierten Einsatz von Interessenvertretern in der Bundesverwaltung geführt.
Unerträglich und verfassungsrechtlich bedenklich ist es, wenn aufgrund von Interessenkollisionen der externen Mitarbeiter Einfluss im Sinne der Entsender auf Gesetzgebungsverfahren und auf Regierungsentscheidungen zumindest nicht ausgeschlossen ist und nicht kontrolliert werden kann.
Unverzüglich müssen entsprechende Regelungen, die auch die Transparenz des externen Einsatzes gewährleisten, in Form einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift geschaffen werden.
Der öffentliche Dienst in Deutschland ist unabhängig. Seine Beamtenschaft ist allein dem Gemeinwohl verpflichtet. Dies wird international als Standortfaktor gewertet. Gerade deshalb muss der öffentliche Dienst weiter in bewährter Weise seine verfassungsmäßigen Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig erfüllen.
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