Gehb: Online-Durchsuchung jetzt schnell auch in der Strafprozessordnung ermöglichen
Berlin (ots)
Zu dem Einlenken der Bundesjustizministerin in Sachen Online-Durchsuchung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nachdem die Bundesjustizministerin nunmehr nach langem Zuwarten endlich der gesetzlichen Verankerung der Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen im BKA-Gesetz zugestimmt hat, sind weitere gesetzliche Maßnahmen dringend erforderlich.
Eine Regelung kann sich selbstverständlich nicht auf den Bereich der Gefahrenabwehr beschränken. Unter Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die für die Einführung gesetzlicher Regelungen notwendigen verfassungsrechtlichen Vorkehrungen (Beschränkung des Instruments der Online-Durchsuchung auf Situationen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder staatsgefährdende Bedrohungen vorliegen, grundsätzlicher Richtervorbehalt für die Anordnung solcher Maßnahmen) klar und eindeutig definiert hat, müssen solche Regelungen auch für Maßnahmen der Strafverfolgung vorgesehen werden.
Für weitere Zögerlichkeiten des Koalitionspartners besteht jedenfalls kein Grund mehr.
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