Vaatz/Hübner: Gesetz für frühere Kriegsheimkehrerentschädigung auf dem Weg
Berlin (ots)
Zum Vorziehen des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Abgeordneten, Arnold Vaatz MdB und der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Klaas Hübner MdB:
Es ist der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, das Inkrafttreten des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes vom 01.01.2009 auf den 01.07.2008 vorzuziehen und damit das weitere Warten der über-fünfundsiebzigjährigen Betroffenen zu beenden. Auch Dank der nunmehr vorliegenden Formulierungshilfe der zuständigen Ministerien, des Bundesinnen-, des Bundesfinanz- und des Bundesjustizministeriums, kann jetzt das Gesetzesvorhaben zügig umgesetzt werden.
Etwa 12.200 Kriegsgefangene und ca. 3.800 Geltungskriegsgefangene, die aus dem ausländischen Gewahrsam in die ehemalige DDR entlassen wurden und ihren Wohnsitz dort nicht aufgegeben haben, erhalten eine Unterstützungsleistung.
Die Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefangenen mit den Entlassungsjahrgängen 1947 und 1948 bekommen eine Entschädigung von 500 EUR, die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 1.000 EUR und die Heimkehrer ab 1951 eine Einmalzahlung von 1.500 EUR.
Nach Aussage des Bundesverwaltungsamtes sollen alle entscheidungsrelevanten Anträge zwischen Juli und Dezember 2008 bearbeitet werden können.
Diese positive Wendung ist ein Erfolg der großen Koalition.
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