Stübgen: Europäischer Auswärtiger Dienst muss bei der EU-Kommission angebunden werden
Berlin (ots)
Anlässlich der zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Deutschen Bundestages zum Gesetz über den Vertrag von Lissabon erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europäische Union auf ein neues institutionelles Fundament gestellt, das die Handlungsfähigkeit Europas nach innen und außen stärkt und ihre demokratische Legitimation über das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente deutlich verbessert. Die Parlamente der Mitgliedstaaten - und damit auch Bundestag und Bundesrat - erhalten erstmalig direkte Mitwirkungsrechte gegenüber den Organen der Europäischen Union bei der Subsidiaritätskontrolle und bei institutionellen Entscheidungen.
Zu den wichtigsten institutionellen Reformen des Vertrages von Lissabon gehört auch ein von den Staats- und Regierungschefs zu wählender EU-Ratspräsident sowie die Schaffung des Amtes eines Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der Kommission sein wird und in seinen Aufgaben von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt werden soll. Dem Europäischen Auswärtigen Dienst sollen Beamte aus den Abteilungen des Generalsekretariats, des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste angehören.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bildung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, weil damit das außenpolitische Handeln der Union kohärenter und effizienter gestaltet werden kann. Sie unterstützt auch die vom Europäischen Parlament geforderte Anbindung des EAD an die EU-Kommission. Wer die demokratische Legitimation der Europäischen Union stärken will, muss auch den diplomatischen Dienst der Union so organisieren, dass er der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlamentes unterstellt ist. Andere Lösungen, etwa die Anbindung an den Rat oder die Präsidentschaft, aber auch Lösungen im Sinne einer institutionellen Unabhängigkeit sind weder funktional vernünftig noch politisch wünschenswert.
Die Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes befinden sich aus verständlichen Gründen erst in einem Anfangsstadium - schließlich ist der Vertrag von Lissabon noch nicht in allen Mitgliedstaaten ratifiziert. Deshalb ist auch noch eine Vielzahl offener Fragen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten zu klären. Hierzu gehört neben der Anbindung des EAD vor allem die Reichweite seiner Kompetenzen und Instrumente, die Ausbildung und Laufbahnplanung, die Personalrekrutierung und Finanzierung sowie die Klärung der künftigen Beziehungen zwischen dem Auswärtigen Dienst der Europäischen Union und den bilateralen Botschaften der Mitgliedstaaten. Es wäre wenig erfreulich, wenn nationale Botschaften und EAD-Vertretungen bei ihren Aufgaben miteinander konkurrierten, anstatt sich zu ergänzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist auch sicher zu stellen, dass das nationale Personal nicht nur aus dem Auswärtigen Amt rekrutiert wird, sondern die Kompetenz auch der anderen Ressorts abbildet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bildung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und sein Aufwachsen aufmerksam und konstruktiv begleiten.
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