Bernhardt: Unterscheidung zwischen guten und schlechten Kosten bei Managern paradox
Berlin (ots)
Zu den Meldungen um den Abschlussbericht der eigens eingesetzten Arbeitsgruppe der SPD zum Themenkomplex Managergehälter erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB:
Die von der SPD in die Diskussion gebrachten Maßnahmen, Managergehälter zu begrenzen, stellen einen Eingriff in unsere Wirtschaftsordnung dar, der weit über das Ziel hinausschießt. Es ist paradox, die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter und Abfindungen begrenzen zu wollen. Denn dem deutschen Recht ist eine Unterscheidung zwischen moralisch guten und verwerflichen Kosten fremd. Das sogenannte Nettoprinzip im Steuerrecht gebietet gesetzlichen Maßnahmen Einhalt.
Die Vorschläge der SPD sind auch nicht schlüssig. Derjenige, der die Abfindung erhält muss diese voll versteuern, bei einem Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer also mit fast 50 %. Bei einer Unternehmensbesteuerung von fast 30 % würden insgesamt am Ende ca. 80 % Steuern für eine Abfindung anfallen. Kann das gewollt sein? Ähnliche Maßnahmen in den USA haben etwa dazu geführt, dass die Abfindungen dort um ein vielfaches zugenommen haben. Soll dies das Ziel der Vorschläge der SPD sein?
Keine Frage, die soziale Marktwirtschaft gebietet allen Beteiligten ein maßvolles Handeln. Übertreibungen bei Entlohnungen für Schlechtleistungen sind daher zu vermeiden. Hier ist aber an die Verantwortung der Beteiligten zu appellieren. Ein deutscher Alleingang schadet zudem unseren Wirtschaftsstandort Deutschland und isoliert uns. Sinnvoller ist es, die Rechte der Eigentümer bei der Bestimmung der Gehälter der Manager zu stärken. Gehälter sollten nicht in kleinen Unterzirkeln des Aufsichtsrats ausgehandelt werden, hier ist zumindest der gesamte Aufsichtsrat, bei dem bekanntlich die Hälfte der Mitglieder dem Arbeitnehmerbereich entstammen, tiefgreifender in die Verantwortung zu nehmen.
Einem weiteren wichtigen Schritt verwehrt sich das SPD geführte Finanzministerium bislang weitgehend. Der Koalitionsvertrag sieht eine Verbesserung der Transparenz der Gehälter in öffentlichen Unternehmen vor. Bislang konnte sich Minister Steinbrück nicht zu einem entsprechenden Verhaltenskodex bei dem von ihm verwalteten Unternehmen in Bundeshand durchringen.
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