Börnsen/Connemann: Künstlersozialversicherung unverzichtbar - 25 Jahre im Dienst der Kreativen
Berlin (ots)
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Künstlersozialkasse erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gratuliert der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialkasse zum 25-jährigen Bestehen, ein Beispiel für eine konsequente Kulturförderung in Deutschland. Denn ohne Künstler und Kreative gäbe es keine zeitgenössische Kunst und Kultur in Deutschland.
Daher bekennen wir uns zum Fortbestand der Künstlersozialversicherung. Allen Versuchen, sie grundsätzlich in Frage zu stellen, erteilen wir eine Absage. Die Große Koalition hat bereits mit der 3. KSVG-Novelle (12. Juni 2007) eine Stabilisierung der Künstlersozialversicherung erreicht. Diese hatte das Ziel, die Höhe der Künstlersozialabgabe zu festigen bzw. zu vermindern und damit die Abgabelast für alle betroffenen Unternehmen zu begrenzen. Der Erfolg gibt uns Recht: Der Abgabesatz konnte zum 1. Januar 2008 schon auf 4,9 Prozent gesenkt werden.
Aber wir sehen weiteren Handlungsbedarf. Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" hat dazu vielfältige Handlungsempfehlungen gegeben, deren Umsetzung sorgfältig geprüft werden muss. Es besteht aber kein Zeitdruck. Mit einer Ausnahme: Durch die verstärkte Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung werden Künstler und Publizisten von Verwertern zunehmend gedrängt, GmbHs zu gründen. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden.
Die Union setzt sich auf vielen Feldern für die soziale Sicherung der Künstler ein. Schon vor der Agenda 2010 hatten viele Schauspieler und Filmschaffende keine Chance, Arbeitslosengeld I zu beziehen. Denn die Anspruchsvoraussetzung, in 3 Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben, wurde nicht erfüllt. Diese Lage hat sich verschärft. Deshalb setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit geraumer Zeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür ein, eine spezifische gesetzliche Ausnahmeregelung für die Versicherten der Kulturberufe zu finden (sog. Schweizer Modell).
Dafür hat sie aus den Reihen der Kreativen viel Bestätigung erfahren. Dies zeigte sich auch in den Diskussionen auf dem Ersten Kultursalon der CDU/CSU-Fraktion.
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