Fromme: Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz auf den Weg gebracht
Berlin (ots)
Zur 1. Lesung Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU -Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes ist die erste der drei erforderlichen Etappen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt. Auch der zeitliche Fahrplan für die 2. und 3. Lesung sowie die Befassung des Bundesrates, mit dem das Verfahren abschließt, steht. Damit kann das rechtzeitige Inkrafttreten zum 1. Juli diesen Jahres als sicher gewährleistet betrachtet werden.
Die insgesamt etwa 15.000 in die ehemalige DDR entlassenen Kriegs- und Geltungskriegsgefangenen können damit bereits ab dem 1. Juli diesen Jahres eine Entschädigung erhalten. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Entlassungsjahr; sie beträgt 500,00 Euro bei den Entlassungsjahren 1947/48 und 1.000,00 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949/50. Heimkehrer ab 1951 erhalten eine Einmalzahlung von 1.500,00 Euro.
Das Vorziehen des Inkrafttretenstermins waren CDU und CSU wegen des hohen Alters der Betroffenen ein besonderes Anliegen. Unsere Argumente wurden durch die Schreiben vieler Betroffener unterstrichen und haben dazu beigetragen, auch die letzten Zweifel unseres Koalitionspartners auszuräumen.
Zur weiteren Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir, schon jetzt formlos die Anträge auf Heimkehrerentschädigung für Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet beim Bundesverwaltungsamt Köln, Referat IIIB4, Barbarastr. 1 in 50735 Köln zu stellen.
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