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Fromme: Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz auf den Weg gebracht

Berlin (ots)

Zur 1. Lesung Gesetzes zur Änderung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklärt der Vorsitzende der 
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU 
-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Mit der 1. Lesung des Gesetzes zur Änderung des 
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes ist die erste der drei 
erforderlichen Etappen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt. 
Auch der zeitliche Fahrplan für die 2. und 3. Lesung sowie die 
Befassung des Bundesrates, mit dem das Verfahren abschließt, steht.
Damit kann das rechtzeitige Inkrafttreten zum 1. Juli diesen Jahres 
als sicher gewährleistet betrachtet werden.
Die insgesamt etwa 15.000 in die ehemalige DDR entlassenen Kriegs-
und Geltungskriegsgefangenen können damit bereits ab dem 1. Juli 
diesen Jahres eine Entschädigung erhalten. Die Höhe der Entschädigung
richtet sich nach dem Entlassungsjahr; sie beträgt 500,00 Euro bei 
den Entlassungsjahren 1947/48 und 1.000,00 Euro für die 
Entlassungsjahrgänge 1949/50. Heimkehrer ab 1951 erhalten eine 
Einmalzahlung von 1.500,00 Euro.
Das Vorziehen des Inkrafttretenstermins waren CDU und CSU wegen 
des hohen Alters der Betroffenen ein besonderes Anliegen. Unsere 
Argumente wurden durch die Schreiben vieler Betroffener unterstrichen
und haben dazu beigetragen, auch die letzten Zweifel unseres 
Koalitionspartners auszuräumen.
Zur weiteren Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir, schon 
jetzt formlos die Anträge auf Heimkehrerentschädigung für Heimkehrer 
aus dem Beitrittsgebiet beim Bundesverwaltungsamt Köln, Referat 
IIIB4, Barbarastr. 1 in 50735 Köln zu stellen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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