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Hüppe: Familienpflege als Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen jetzt ermöglichen

Berlin (ots)

Anlässlich der immer noch bestehenden Problematik
geringer Unterbringung von körperlich und "geistig" behinderten 
Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien erklärt der Beauftragte 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Familienpflege muss als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB 
XII jetzt ausdrücklich geregelt werden, damit mehr körperlich und 
sogenannte "geistig" behinderte Kinder in einem familiären Umfeld 
aufwachsen können.
Können körperlich und "geistig" behinderte Kinder nicht in ihrer 
Herkunftsfamilie verbleiben, so sind die Sozialämter gegenüber 
Jugendämtern vorrangig leistungsverpflichtet. Die Sozialämter bringen
die Kinder fast ausschließlich in Heimen und nicht in einer 
Pflegefamilie unter. Viele Sozialämter sind der Auffassung, 
Familienpflege sei keine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 
SGB XII. Sozialämtern fehlen außerdem häufig Kontakte zu 
Pflegefamilien, die bereit und in der Lage sind, ein körperlich oder 
"geistig" behindertes Kind aufzunehmen. Wird Familienpflege als 
Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII ausdrücklich geregelt, so
werden mehr Sozialämter Familienpflege leisten. Hierdurch steigt die 
Nachfrage nach Pflegefamilien. Dienste für die Vermittlung und 
Betreuung von Pflegefamilien und flächendeckende Strukturen der 
Familienpflege können dann entstehen.
Seelisch behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche 
werden nach dem SGB VIII häufig in Pflegefamilien untergebracht. Im 
SGB VIII ist die Betreuung in Pflegefamilien als Leistung 
ausdrücklich normiert.
Es wird Zeit, dass jetzt endlich auch für körperlich und "geistig"
behinderte Kinder mehr Möglichkeiten geschaffen werden, in einer 
Familie aufzuwachsen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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