Bleser/Klöckner: Justizministerin stellt sich gegen die Fahrgäste
Berlin (ots)
Zur heutigen Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries bei der Entschädigungsfrage in Sachen Fahrgastrechten weiter nur für eine 60-Minuten-Regelung einzutreten, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die erneute Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries, nicht über die 60-Minuten Entschädigungsregelung hinauszugehen, ist der falsche Weg. Statt die Deutsche Bahn zu schonen, sollten die Verbraucherrechte gestärkt werden. Der Verbraucher tritt beim Fahrkartenverkauf in Vorleistung für eine klar definierte Leistung. Man kann nicht ernsthaft behaupten, dass eine Fahrt mit einer Verspätung von 50 Minuten keine mangelhaft erbrachte Dienstleistung ist. Schon ab 30 Minuten Verspätung auf nationalen Verbindungen sollte der Fahrgast eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises erhalten.
Anders als Ministerin Zypries behauptet, ist es für den Bahnkunden sehr wohl ein Unterschied, ob man grenzüberschreitend zwischen Warschau und Paris eine Stunde Verspätung hat, oder in Deutschland bei einer anderthalbstündigen Fahrt von Berlin nach Hamburg. Deshalb benötigt jedes Land auch nationalen Spielraum. Probleme müssen dort geregelt werden, wo sie entstehen. Außerdem muss die komplette Reisekette einbezogen werden, Nah- wie Fernverkehr.
Neben der gesamten Reisekette muss die Informationspolitik der Bahn verbessert werden: Zum einen muss es eine gesetzlich festgeschriebene Beschwerdestelle für die Verbraucherinnen und Verbraucher geben, zum anderen sollte das Gesetz eine verpflichtende Angabe der Beschwerdenummer etwa auf dem Ticket vorsehen. Auch über die kostenintensiven Warteschleifen bei der telefonischen Bahnauskunft muss geredet werden. Es kann nicht sein, dass der Verbraucher für Musik und Bandansagen mehrere Euro zahlen muss, bevor er in Kontakt mit leibhaftigen Auskunftspersonen kommt.
Die gesetzliche Regelung ist nicht nur für den Verbraucher wichtig, auch für die Deutsche Bahn AG kann sie ein Ansporn sein, um wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten anders zu kalkulieren. Wenn die Deutsche Bahn pünktlich fährt, drohen ihr weder bürokratische Mehrbelastungen noch finanzielle Mehrkosten. Fahrgastrechte müssen so wirksam sein, dass sich Pünktlichkeit für die Unternehmen auszahlt. Das Interesse der Bahn muss es sein, zufriedene Kunden mit einem soliden und wettbewerbsfähigen Produkt zu überzeugen.
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