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Götz: Planungssicherheit bei städtebaulichen Verträgen

Berlin (ots)

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des
Vergaberechts erklärt der kommunalpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Kommunen begrüßen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum 
Vergaberecht im Bundeskabinett. Dieses Vorhaben schafft 
Planungssicherheit bei städtebaulichen Entscheidungen. Vor allem wird
klar gestellt, dass der Verkauf kommunaler Grundstücke mit 
Bauverpflichtungen in der Regel nicht unter das Vergaberecht fällt 
und somit nicht als ausschreibungspflichtig angesehen wird. Der 
Gesetzentwurf stärkt das Instrument der städtebaulichen Verträge.
Ausgelöst durch einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
unterliegen seit Mitte vergangenen Jahres städtebauliche 
Entwicklungsverträge in unterschiedlichster Ausgestaltung dem 
deutschen Vergaberecht. Insbesondere bei Planungsänderungen ergeben 
sich so unkalkulierbare Risiken für die Kommunen, wie 
Schadensersatzforderungen und erhebliche zeitliche Verzögerungen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des 
Vergaberechts stellt die unionsgeführte Bundesregierung sicher, dass 
die kommunalen Handlungsspielräume wieder erweitert werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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