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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kampeter/Fuchtel: Umfassender Reformbedarf bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hartz-IV-Bereich

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung der
Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den 
Problemen bei Kosten der Unterkunft und der Prozesslawine beim SGB II
erklärten der haushaltspolitische Sprecher, Steffen Kampeter MdB 
sowie der zuständige Berichterstatter, Hans-Joachim Fuchtel MdB:
Die heutige öffentliche Anhörung der Arbeitsgruppe Haushalt der 
Unionsfraktion zu den Problemen und Lösungsmöglichkeiten um einen 
wichtigen Hartz-IV-Bereich, nämlich den Bereich der Leistungen für 
Unterkunft und Heizung im SGB II, hat umfassenden Reformbedarf aus 
Sicht des Bundeshaushaltes ergeben. Wie der Bundesrechnungshof auch 
festgestellt hat, ist die bisherige Rechtspraxis sehr uneinheitlich 
und führt zu fehlerhafter Sachbearbeitung und zu einer ungerechten 
Behandlung der Leistungsempfänger.
Die Unionsfraktion sieht im Wesentlichen drei Lücken in diesem 
Bereich:
1. Wirtschaftlichkeitslücke: Die Anhörung hat ergeben, dass durch 
Unerfahrenheit und Uneinheitlichkeit bei der Rechtsanwendung 
Steuerzahlermittel verschwendet werden. Allein das Land Berlin 
vergeudet deswegen einen zweistelligen mittleren Millionenbetrag.
2. Gerechtigkeitslücke: Je nach Wohnort werden in der Praxis die 
Leistungsempfänger unterschiedlich behandelt. Die einen Kommunen sind
großzügiger mit der Gewährung von Wohnkostenerstattungen, andere 
Kommunen wenden die Rechtsvorschriften weitaus restriktiver an. 
Hierdurch einsteht eine rechtswidrige Ungleichbehandlung der 
Leistungsempfänger. Beim Wohnwert schwankt die anerkannte 
Quadratmeterzahl von 35 - 60, bei den Heizkosten von 80 Cent bis 1,77
Euro je Quadratmeter.
3. Legitimationslücke: Die Anhörung hat gezeigt, dass enorme 
staatliche Kapazitäten mit der Verwaltung und Prüfung der 
Anspruchsvoraussetzungen bei den Unterkunftskosten gebunden sind. 
Zudem wird die Sozialgerichtsbarkeit mit Klagen überhäuft, da 
einheitliche Standards und Vorgaben fehlen. Die Prozesslawine bei den
deutschen Sozialgerichten ist auf 137.000 angeschwollen. Auch weitere
politische Forderungen nach Kostenübernahme von Schulspeisungen und 
Lernmittel lassen die eigentlichen Leistungsträger der Gesellschaft, 
nämlich die 40 Millionen Beschäftigten und ihre Sorgen, aus dem Blick
geraten. Der Staat kümmert sich zu intensiv um die wenige 
Transferempfänger. Staatliches Handeln muss hier wieder ins 
Gleichgewicht kommen.
Die Anhörung hat insgesamt gezeigt, dass aus Haushaltssicht 
dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen der Leistungen für 
Unterkunft und Heizung nach SGB II besteht. Zur Beseitigung der o.g. 
Lücken sind einheitliche Vorgaben, angemessene Pauschalierungen in 
bestimmten Bereichen sowie effektive Anreize zu mehr 
Wirtschaftlichkeit dringend erforderlich. Auch eigene Innenrevisionen
in den Argen sollten implementiert werden. Hierfür wird sich die 
Unionsfraktion nächste Woche im Rechnungsprüfungsausschuss und 
anschließend im Haushaltsausschuss aktiv einsetzen.
Sachverständige der heutigen Anhörung waren:
MinR'n Monika Westerlind, Prüfungsleiterin im Bundesrechnungshof
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Richter am Bundessozialgericht
Dr. Thomas Voelzke, Richter am Bundessozialgericht
Prof. Dr. Johann Eekhoff, Professor für Wirtschaftspolitik an der 
Universität Köln, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Dr. Michael Schmitz, Sozial- und Rechtsdezernent Stadt 
Mönchengladbach und Vorsitzender des Jugend- und Sozialausschusses 
des Städtetages NRW
Wilfried Nünthel, Geschäftsführer des JobCenter-Treptow-Köpenick 
in Berlin

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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