Fromme: Inkrafttreten der Entschädigung für ostdeutsche Kriegsheimkehrer zum 1. Juli 2008 gewährleistet
Berlin (ots)
Zur 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU -Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Der Deutsche Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Vorziehen des Inkrafttretenstermins für die Auszahlung der einmaligen Entschädigung für die ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland beschlossen. Das Vorziehen der Inkrafttretens war für CDU und CSU wegen des hohen Alters der Betroffenen ein besonders Anliegen.
Die gesetzliche Grundlage für Entschädigung wurde mit dem Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG) aus dem November letzten Jahres geschaffen. Dank des beharrlichen Verhandelns der Union wurde in das Gesetz unter Artikel 3 mit dem Heimkehrerentschädigungsgesetz eine einmalige Entschädigung für die ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland aufgenommen.
Während den ehemaligen Kriegsgefangenen in Westdeutschland eine Entschädigung nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) rechtlich zustand, war ostdeutschen Kriegsheimkehrern bis dahin eine solche Entschädigung verwehrt. Die Entscheidung für diese Entschädig war und ist ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und der inneren Einheit Deutschlands.
Gleichwohl blieb ein Wehrmutstropfen - der vorgesehene Termin des Inkrafttretens erst zum 1. Januar 2009. Mit großem Engagement haben CDU und CDU deshalb auch nach dem Beschluss über das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz nach Lösungen für ein früheres Inkrafttreten gesucht und, nach der Überwindung der letzten Zweifel des Koalitionspartners, mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz schaffen können.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Entlassungsjahr: 500,00 Euro bei den Entlassungsjahren 1947/48 1.000,00 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949/50. Heimkehrer ab 1951 erhalten eine Einmalzahlung von 1.500,00 Euro.
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