Bleser: EEG leistet großen Beitrag zum Klimaschutz
Berlin (ots)
Zur Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Die nach langen und kontroversen Diskussionen verabschiedete Novelle des EEG leistet einen großen Beitrag zur Erreichung der von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele. Daneben schafft es für landwirtschaftliche Veredlungsbetriebe aber auch neue wirtschaftliche Perspektiven.
Aus den Erfahrungen mit der Prioritätensetzung im bisherigen EEG wurden die Konsequenzen gezogen: Der Fokus der Förderung liegt nicht mehr auf dem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, sondern auf der Verbreiterung der Rohstoffbasis durch den Einsatz von Wirtschaftsdüngern wie z.B. Gülle. Auch die Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei der Nutzung von nicht Nawaro-Bonus fähigen Einsatzstoffen war ein wichtiger Schritt. Denn dadurch wird die Flächenkonkurrenz zwischen der Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und Nahrungsmitteln verringert, die zu einem erheblichen Anstieg der Pachtpreise in Veredlungsregionen geführt hatte. Um diese Konkurrenz zu minimieren, wird der Bonus für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen (NawaRo-Bonus) zurückhaltender angehoben, als dies im ersten Entwurf der Novelle vorgesehen war. Gleichzeitig wird die Positivliste für den Erhalt des NawaRo-Bonus z.B. um Futterreste erweitert, ebenso wie die Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte.
Die Verwertung von Gülle in Biogasanlagen leistet einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Die Methanemissionen werden deutlich verringert, die Geruchsentwicklung wird reduziert und die Gülle wird durch die Vergärung in einer Biogasanlage qualitativ als Dünger verbessert. Der jetzt gefundene Kompromiss zum Güllebonus befördert regional angepasste Anlagen und macht kleine dezentrale Anlagen wirtschaftlicher. Im Fokus der Neuregelung und der Ausgestaltung der Vergütungssätze steht also die mittelständische Landwirtschaft.
Durch die Aufwertung des Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird zukünftig auch die Abwärme von Biogasanlagen noch effektiver und effizienter verwendet werden, besonders da auch Altanlagen bei der Einhaltung der neuen Standards diesen erhöhten Bonus bekommen können. Dies senkt die Kosten für die Verbraucher und die Betriebskosten für die Landwirte. Mit der Erhöhung eines nach Leistungsstufen gestaffelten Technologiebonus wird darüber hinaus noch ein Anreiz für die Aufnahme neuer Technologien gegeben.
Insgesamt ist die neue Regelung ausgewogen und bietet landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Zudem ist die Stromerzeugung aus Biogas grundlastfähig und damit je nach Anlagengröße im Vergleich zu Wind- und Solarenergie am ehesten wirtschaftlich.
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