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Hüppe: Endlich Klarheit für Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen

Berlin (ots)

Anlässlich der Änderung der
Straßenverkehrszulassungsordnung zur Beförderung von mehr 
Rollstuhlfahrern in Bussen erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Rollstuhlfahrer können seit Anfang Juni wieder zu mehreren in 
Stadtlinienbussen befördert werden, ohne dass Verkehrsunternehmen 
Bußgelder oder Haftungsrisiken zu fürchten haben. Das 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit 
Zustimmung des Bundesrates § 34a Straßenverkehrszulassungsordnung 
entsprechend geändert. Seit im Herbst letzten Jahres die ersten Fälle
bekannt wurden, in denen Rollstuhlfahrer nicht mehr befördert wurden,
hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf rechtliche Änderungen 
gedrängt.
Die ab dem 1. Juni gültige Fassung der 
Straßenverkehrszulassungsordnung knüpft nicht mehr an die im 
Fahrzeugschein eingetragenen oder im Bus angeschriebenen Zahlen der 
Stellplätze für Rollstühle an. Viele Busunternehmen nahmen auf der 
Grundlage der alten Fassung nur einen Rollstuhlfahrer mit. Sie 
beriefen sich hierbei darauf, dass Fahrzeugschein und in den Bussen 
angeschriebene Zahlen nur einen Stellplatz für Rollstuhlfahrer 
vorsähen.
Die Neuregelung von § 34a Straßenverkehrszulassungsordnung ist 
eine gute Nachricht für all die Rollstuhlfahrer, die in den letzten 
Monaten an Bushaltestellen stehen gelassen wurden, weil sie zu 
mehreren befördert werden wollten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist
sehr erfreut, dass sich die Hartnäckigkeit der Betroffenen und 
Verbände sowie die Unterstützung durch die Union und andere 
politische Akteure ausgezahlt hat.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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