Gehb/Krings: Bahnkunden werden bei Zugverspätung entschädigt
Berlin (ots)
Zum Thema "Verbesserung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr" erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Bahnkunden können sich freuen, denn schon bald gibt es für Zugverspätungen eine Entschädigung. Die zuständigen Fachpolitiker der Koalition stimmen darin überein, dass bei einer Verspätung von 60 Minuten ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden muss. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent, die die Bahn zu zahlen hat. Diese Vorschläge finden sich auch in einer EU-Verordnung, die Ende 2009 in Kraft treten soll. Aber die Koalition ist sich darin einig, die fahrgastfreundlichen Regeln in Deutschland schon deutlich früher anzuwenden.
Hat der Zug beispielsweise nachts eine Verspätung von 60 Minuten, muss die Bahn dem Kunden eine Hotelunterkunft anbieten, falls eine Übernachtung erforderlich wird.
Diese Maßnahmen gelten auch für sog. Reiseketten, d. h. dann, wenn man mehrmals Umsteigen muss, um sein Reiseziel zu erreichen und eine - wenn auch nur kurze - Verspätung, zum Verpassen von Anschlusszügen führt.
Auch im Nahverkehr wird es Verbesserungen für die Bahnkunden geben, obwohl die EU diesen Bereich in ihrer Verordnung ausklammert. Hat der Nahverkehrszug eine Verspätung von 20 Minuten darf auf einen schnelleren Fernverkehrszug umgestiegen werden. Droht eine Verspätung von mindestens 60 Minuten in der Nacht, darf der Bahnkunde sich auch ein Taxi nehmen.
Insgesamt ergibt sich so eine deutliche Verbesserung für den Bahnkunden gegenüber dem derzeitigen Zustand.
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