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Bernhardt/Dautzenberg: Risikobegrenzungsgesetz schafft Transparenz für Investoren, Unternehmen und Kreditnehmer

Berlin (ots)

Zur heutigen Verabschiedung des
Risikobegrenzungsgesetzes im Finanzausschuss und zur bevorstehenden 
2./3. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 27. Juni 
2008 erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der Obmann der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB:
Mit dem Risikobegrenzungsgesetz stärken wir die Rechte von 
Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren. So verbessern wir die 
Transparenz und Information für Investoren und Unternehmen und 
schaffen eine schärfere Beobachtung bestimmter Vorgänge durch die 
Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig stärken wir die Kreditnehmer und 
schützen sie vor den negativen Folgen von Kreditverkäufen.
Im Gesetzgebungsverfahren konnten wir bei den Regelungen für das 
sogenannte Acting in Concert konkretere Regelungen erreichen, die 
allen Marktteilnehmern größere Rechtssicherheit bringen. Namensaktien
werden wieder ihrem Namen gerecht, in Zukunft sollen die wahren 
Inhaber der Namensaktien eingetragen werden. Für nicht börsennotierte
Unternehmen führen wir eine ausgewogene Informationspflicht an die 
Mitarbeiter ein, wenn Investoren das Unternehmen übernehmen wollen. 
Dabei werden die Rechte der Unternehmen bei den Geschäfts- und 
Betriebsgeheimnissen angemessen geschützt.
Mit dem Risikobegrenzungsgesetz verbunden ist auch eine 
Neuregelung der Kreditverkäufe. Hier haben wir insbesondere durch die
Einführung der Sicherungsgrundschuld den Sorgen der Kreditnehmer vor 
Kreditverkäufen gesetzlich vernünftig begegnen können. Künftig können
die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die 
Grundschuld auch jedem Erwerber entgegengehalten werden. Der 
gutgläubige Erwerb bei Sicherungsgrundschulden wird ausgeschlossen. 
Zugleich verlangen wir von den Kreditinstituten Informationen 
gegenüber dem Kreditnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags, bei 
Verkauf des Kredits an einen Dritten und bei Auslaufen des Kredits.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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