Gehb/Voßhoff: Forderungssicherungsgesetz endlich verabschiedet
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Forderungssicherungsgesetzes erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin der Fraktion im Rechtsausschuss, Andrea Voßhoff MdB:
Das heute vom Bundestag verabschiedete Forderungssicherungsgesetz ist der richtige Schritt, Handwerker besser vor Forderungsausfällen abzusichern. Das Forderungssicherungsgesetz enthält unter anderem mit der Erleichterung von Abschlagzahlungen, der Erweiterung der Bauhandwerkersicherung und der Modernisierung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen einige sehr effektive Regelungen. Dem Engagement der CDU/CSU ist es zu verdanken, dass nun die längst überfälligen Änderungen im Werkvertragsrecht verabschiedet werden konnten. Das Gesetz nimmt damit die erforderlichen Korrekturen an dem im Jahr 2000 unter Rot/Grün verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vor, das den erhofften Erfolg nicht gebracht hat.
Dennoch kann es nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem eigenen Bauvertragsgesetz sein. Die eigentlichen Probleme insbesondere im Spannungsfeld zwischen Generalunternehmern und Subunternehmen lassen sich im Werkvertragsrecht wegen der Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten letztlich nicht zufriedenstellend lösen.
Die in der Anhörung vom 26.05.2008 geübte Kritik an der geplanten vorläufigen Zahlungsanordnung, die auf Vorschlag der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" in den Gesetzentwurf aufgenommen worden war, wurde aufgegriffen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Zivilprozessrecht werden daher vorerst zurückgestellt und sollen nach der Sommerpause erneut aufgegriffen werden. Hier gilt es nun, zügig Alternativen zu entwickeln.
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