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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Voßhoff: Forderungssicherungsgesetz endlich verabschiedet

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des
Forderungssicherungsgesetzes erklären der rechtspolitische Sprecher 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, sowie die 
zuständige Berichterstatterin der Fraktion im Rechtsausschuss, Andrea
Voßhoff MdB:
Das heute vom Bundestag verabschiedete Forderungssicherungsgesetz 
ist der richtige Schritt, Handwerker besser vor Forderungsausfällen 
abzusichern. Das Forderungssicherungsgesetz enthält unter anderem mit
der Erleichterung von Abschlagzahlungen, der Erweiterung der 
Bauhandwerkersicherung und der Modernisierung des Gesetzes über die 
Sicherung von Bauforderungen einige sehr effektive Regelungen.
Dem Engagement der CDU/CSU ist es zu verdanken, dass nun die längst 
überfälligen Änderungen im Werkvertragsrecht verabschiedet werden 
konnten. Das Gesetz nimmt damit die erforderlichen Korrekturen an dem
im Jahr 2000 unter Rot/Grün verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen vor, das den erhofften Erfolg nicht gebracht hat.
Dennoch kann es nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem 
eigenen Bauvertragsgesetz sein. Die eigentlichen Probleme 
insbesondere im Spannungsfeld zwischen Generalunternehmern und 
Subunternehmen lassen sich im Werkvertragsrecht wegen der Vielfalt 
der Anwendungsmöglichkeiten letztlich nicht zufriedenstellend lösen.
Die in der Anhörung vom 26.05.2008 geübte Kritik an der geplanten 
vorläufigen Zahlungsanordnung, die auf Vorschlag der Bund-Länder 
Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" in den Gesetzentwurf 
aufgenommen worden war, wurde aufgegriffen. Die im Gesetzentwurf 
vorgesehenen Änderungen im Zivilprozessrecht werden daher vorerst 
zurückgestellt und sollen nach der Sommerpause erneut aufgegriffen 
werden. Hier gilt es nun, zügig Alternativen zu entwickeln.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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