Fischbach: Selbstbestimmung darf nicht höchstes Postulat sein
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Betreuungsrechts erklärt die Beauftragte der Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:
Der Gesetzentwurf von Joachim Stünker und Kollegen verfolgt einen völlig falschen Ansatz. Was Menschen am Lebensende brauchen, ist nicht ein Mehr an Selbstbestimmung, sondern ein Mehr an umfassender Zuwendung.
Der Gesetzentwurf gaukelt eine falsche Sicherheit vor, indem er suggeriert, mit einer Patientenverfügung allen Ängsten und Eventualitäten am Lebensende begegnen zu können. Der Entwurf hebt allein darauf ab, mit der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu sichern. In der Behandlung müssen Wille und Wohl des Patienten beachtet werden. Dafür allein das Instrument der Patientenverfügung auszubauen, ist der falsche Weg und wird den Bedürfnissen sterbenskranker Menschen nicht gerecht.
In der Begleitung sterbender Menschen darf die Selbstbestimmung nicht das höchste Postulat sein. Vielmehr ist es notwendig, ihnen die Sicherheit zu vermitteln, dass sie am Lebensende nicht allein gelassen werden. Eine solche Sicherheit kann durch Patientenverfügungen allein nicht erreicht werden, sondern bedarf eines flächendeckenden Ausbaus von palliativmedizinischen Angeboten und einer Stärkung der Hospizarbeit.
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