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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Singhammer: Schwangeren Frauen helfen - Leben schützen

Berlin (ots)

Anlässlich des Scheiterns der Gespräche mit der
SPD-Fraktion und der Diskussion um eine alternative Regelung im 
Gendiagnostikgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Der bedrückende Zustand bei Spätabtreibungen bedarf dringend einer
Änderung. Der mittlerweile dritte Versuch, mit dem Koalitionspartner 
gemeinsam eine Lösung zu finden, ist gescheitert, obwohl die Union 
den Sozialdemokraten weit entgegengekommen ist und obwohl der 
Unions-Vorschlag von der Ärzteschaft unterstützt wird.
Die SPD fordert eine gesetzliche Regelung ausschließlich im 
geplanten Gendiagnostikgesetz. Der Entwurf des Gendiagnostikgesetzes 
sieht eine Beratungspflicht des Arztes vor und nach der 
vorgeburtlichen Diagnostik vor. Eine solche Regelung ist richtig und 
wichtig und wurde von der Union mit auf den Weg gebracht.
Wir halten aber eine ausschließliche Regelung im 
Gendiagnostikgesetz nicht für ausreichend. Die Unions-Initiative, das
Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen, geht weiter als die 
Gendiagnostik-Regelungen: Unabhängig davon, ob eine genetische 
Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, soll eine Frau in einer 
Konfliktsituation vom Arzt beraten werden. Alle Frauen, bei denen in 
einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft ein Abbruch in 
Betracht kommt, sollen eine ausführliche Aufklärung und Beratung 
erhalten. Auch in anderen Punkten fordert die Unionsinitiative mehr: 
konkrete Aufklärungsinhalte und -materialien, eine Mindestbedenkzeit 
von drei Tagen, eine Statistik, die zuverlässigere Auskunft über die 
Zahl und Hintergründe von Spätabtreibungen gibt und die Festsetzung 
einer Ordnungswidrigkeit samt Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bei 
Verstoß des Arztes gegen die Beratungs-, Dokumentations- und 
statistische Meldepflicht.
Gerade in seelischen Belastungssituationen ist eine intensive 
Beratung und Unterstützung der Schwangeren sehr wichtig. Wir wollen 
das Unterstützungsangebot für Frauen in Konfliktsituationen auch dann
verbessern, wenn keine vorgeburtliche Diagnostik stattgefunden hat. 
Bislang ist bei Vorliegen der so genannten medizinischen Indikation 
eine Abtreibung bis zur Geburt möglich, ohne dass ihr eine 
weitergehende und psychosoziale Beratung vorausgehen muss.
Voraussetzung ist eine Gefahr für den körperlichen Gesundheitszustand
oder eine schwerwiegende seelische Belastung der Frau. Die Diagnose 
einer Behinderung des ungeborenen Kindes, schwere 
Partnerschaftskonflikte, Burnout-Syndrom sind Beispiele für Ursachen 
seelischer Belastungen, die zur Stellung einer medizinischen 
Indikation führen können. Nicht alle Indikationen treten im Kontext 
genetischer Untersuchungen auf, auf die sich das Gendiagnostikgesetz 
beschränkt.
Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion will die behandelnden Ärzte 
verpflichten, umfassend über die medizinischen und psychosozialen 
Aspekte eines Schwangerschaftsabbruches zu beraten, ausführliches 
Aufklärungsmaterial auch mit Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen 
und Verbänden von Eltern mit behinderten Kindern auszuhändigen und 
auf psychosoziale Beratungsstellen hinzuweisen. Eine enge Verzahnung 
der ärztlichen und der psychosozialen Beratung ist besonders wichtig.
Wie wissenschaftlich gezeigt wurde, hängt die Akzeptanz der 
psychosozialen Beratungsangebote entscheidend davon ab, dass die Frau
vom Arzt darauf hingewiesen wird.
Wenn Schwangeren der Befund, dass ihr Kind behindert ist, 
mitgeteilt wird, befinden sich viele von ihnen in einem 
Schockzustand. Die Verarbeitung dieser Nachricht braucht Zeit, in der
verschiedene Zukunftsalternativen abgewogen werden. Soweit keine 
akute Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht, ist auch in anderen
Krisensituationen eine dreitägige Bedenkzeit nach Beratung, wie sie 
der Unions-Gesetzentwurf vorsieht, absolut notwendig. Diese drei Tage
sind eine Zeit der Klärung. Sie sind für die Frau eine Entlastung und
helfen dem Arzt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine 
medizinische Indikation einzuschätzen.
Experten gehen von einer höheren Dunkelziffer bei 
Schwangerschaftsabbrüchen von lebensfähigen Föten aus als die zurzeit
229 ausgewiesenen Fälle. Tötungen im Mutterleib (Fetozide) würden oft
nicht gezählt werden, wenngleich sie eine übliche Abtreibungsmethode 
bei Spätschwangerschaften sind. Auch über die Abtreibungsrate von 
behinderten Föten ist nichts bekannt. Wir fordern daher eine 
Statistik, die mehr Klarheit schafft.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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