Fuchs: Schutz der Tarifautonomie bleibt Richtschnur der weiteren Beratungen
Berlin (ots)
Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die Entwürfe des Arbeitnehmerentsende- und Mindestarbeitsbedingungengesetzes erklärt der mittelstandspolitische Sprecher und Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Die von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos bereits durchgesetzten Korrekturen an den beiden Gesetzentwürfen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Der Schutz der Tarifautonomie und ihr Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung sind zentrale Anliegen der Union. Denn Branchenmindestlöhne gefährden Arbeitsplätze und können den Wettbewerb verfälschen. Nur in absoluten Ausnahmefällen beim Nachweis sozialer Verwerfungen oder ausländischem Lohndumping darf die Politik in der denkbar schonendsten Art und Weise in die Tarifvertragsfreiheit eingreifen. Derzeit ist dies bei keiner weiteren Branche in Deutschland erkennbar notwendig, am allerwenigsten bei der Zeitarbeit.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir die Gesetzentwürfe auf Punkt und Komma prüfen. Die Garantie der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie und der Schutz vor missbräuchlicher Instrumentalisierung bleiben dabei die oberste Richtschnur. Die Gefahr der Verdrängung bestehender Tarifverträge ist in den zurückliegenden Verhandlungen deutlich zu Tage getreten. Hier müssen weitere Sicherungen für den Mittelstand und kleine Gewerkschaften in die Entwürfe eingebaut werden.
Einen Mindestlohn, der nur dazu dient, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen, wird es mit der Union nicht geben.
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